Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe folgendes Anliegen: Ich mache eine Ausbildung zur Erzieherin und habe nächstes Jahr Prüfung. Danach findet noch ein Jahr das Anerkennungsjahr statt und erst danach kann ich in das Berufsleben einsteigen. Nun wollte ich mal wissen wie es dann mit der Finanzierung eines Kindes aussieht?! Bekommt man dann auch schon Geld??? Auch wenn man zu der Zeit in keinem Arbeitsvertrag ist?! Würde mich über antworten sehr freuen. Wenn ihr noch Fragen habt könnt ihr ruhig fragen! Danke schon mal ;)
Soweit ich weiß kannst du zu diesem Zeitpunkt Hartz 4 beantragen. Eine Bekannte hat hat zur Zeit auch keine Arbeit und konnte jetzt in der Schwangerschaft schon Hartz4 beantragen. Mehr kann ich dir dazu auch nicht sagen. LG Bine
Hey! Danke für die Antwort. Aber ich glaube nicht das es geht. Ich wohne mit meinem Freund zusammen er verdient voll und die Eltern sind ja auch noch da! LS
Doch, das geht... Ihr Mann geht auch voll arbeiten und sie wohnt im Haus ihrer Eltern.. Das ist wenn man schwanger ist, was anderes...
Nagut, das mag vielleicht gehn...aus welchem Bundesland kommt sie denn??? Also ich denke mal das es bei uns schwierig sein würde, weil die Eltern halt relativ viel Vermögen haben...sprich Haus, nen Hof mit Tieren, Landwirtschaft uisw
Also sie bzw. ich ja auch, kommen aus Hessen
Okay, dann passt das ich komme auch aus Hessen. Hat Sie denn schon eine Ausbildung fertig und wie alt? LF Ich bin 23 und würde das Baby kurz vorm Ende der Ausbildung bekommen!
Sie hat gar nichts...weder ne Ausbidung noch sonstwas... Sie hatte angefangen zu studieren, hat dann aber abgebrochen und hat jetzt außer ihren Schulabschluß gar nichts... Sie ist 20 Jahre alt. Erkundige dich mal.. Deine Eltern müssen dafür nicht aufkommen und ihr Mann ist zwar voll berufstätig, sie bekommt aber trotzdem was... Würde an deiner stelle mal beim Arbeitsamt nachfragen. Die können Dir das ja sagen.
Okay..das werde ich tun ;) vielen dank schon mal. Bin gespannt ob das funzt wäre cool ;) liebe grüße
Ehm... ja... Ihr seit nicht verheiratet, bevor der Staat zahlt ist Dein Freund dran. Der ist Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet. Dem Kind gegenüber natürlich auch. Der Unterhalt des Kindes richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, Deine Unterhaltshöhe nach deinem letzten Gehalt. Der Staat zahlt in eine Bedarfsgemeinschaft (Partnerschaft, Ehe) nur etwas, wenn das Gesamteinkommen aller Mitglieder der BG unterhalb von Hartz IV liegt. Letzteres steigt für Schwangere ab der 12. SSW um einen Sonderbetrag an. Bist Du schon schwanger? Dann ab zu Pro Familia, die können auch weitere Hilfen vermitteln. Bist Du noch nicht schwanger, sondern in der Planungsphase: Verlege die KiWuZeit auf den Zeitpunkt NACH Deiner Ausbildung und seht beide zu, das Kind alleine und ohne staatliche Hilfe groß zu ziehen. Gruß Corinna
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