Elternforum Erster Kinderwunsch

Ein paar Probs! (langer Text)

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Hallo ihr lieben. Ich bin zwar nicht so neu hier, was das lesen angeht, aber neu, was das schreiben betrifft. Ich habe ein paar mehr oder weniger großen Probleme. Zur Vorgeschichte: Ich bin 23, habe einen kleinen Sohn Kevin (01.07.98) und lebe seit Ende Februar in Scheidung, da ich mich neu verliebt habe. Mein Sohn lebt bei meinem Mann, was für mich und meinen neuen Partner eine große Belastung ist. Trotzdem gehen wir ganz gut damit um. Nun zu meinem Problem: Ich habe schon zweimal gedacht das ich schwanger bin. Das erste mal Ostersamstag, da ich seit dem 09.04. "überfällig" war und auch das "Gefühl" hatte. Leider habe ich 1 Woche später meine Mens doch gekriegt. Mein Freund fand das hinterher auch besser, da ich ja noch nicht geschieden bin und das ja bestimmt eine Menge Ärger gibt. Ich hatte zwar danach wieder "pünktlich" am 07.05. meine Mens aber trotzdem hab ich seit letzter Woche wieder Das "Gefühl". Übelkeit und Kreislaufprobs. Noch dazu kommt etwas "Milch" aus meiner Brust, wenn ich daran "rumdrücke". Gesagt - getan! Am Montag hab ich einen Test geholt. Spannung: Scheiße - negativ. Ich hab Freitag auch einen Termin beim FA, weil ich endlich richtig gewissheit haben will. Mittlerweile kann es mein Freund gar nicht mehr abwarten (und das obwohl er nie Kinder haben wollte). Wir sind sogar am überlegen (wenn es noch nicht geklappt hat) die Pille abzusetzen und zu sehen was bei raus kommt. Wenn der Ärger mit meinem Mann und der Scheidung nicht wären. Ich kenne mit leider nicht damit aus wie es gesetzlich aussieht mit leiblichem Vater und ehelichem. Nun meine eigentliche Frage: Kennt sich jemand damit aus??? Ganz liebe Grüße Steffi PS: Sorry, das sollte gar nicht soooo lang werden. Tat aber mal gut sich alles von der Seele zu schreiben. Meine Freundinnen sagen eh nur: Du spinnst, ist doch noch zu früh! Aber wir lieben uns eben!!!


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Also, soweit ich weiß, ist erstmal Dein Ehemann der Vater vor dem Gesetz. gilt glaube ich auch noch für eine Geburt innerhalb von 280 oder mehr Tagen nach der Scheidung. Sollte es so sein, mußt Du dann vor dem Familiegericht die Nichtehelichkeit Deines Kindes beantragen. Wenn sich Dein Mann nicht querstellt ist das kein Problem und Dein Freund müßte vor Gericht als Zeuge aussagen, daß er der Vater ist und die Vaterschaft vor dem Jugendamt anerkennen. Dann ist er auch gesetzlich der Vater. Ihr könnt dann auch vor dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Alles gute, wie auch immer Deine Situation ausgeht. Christine


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Hallo Christine. Das mit diesen 280 Tagen hab ich auch schon gehört. An anderer Stelle hab ich aber gelesen, das das abgeschafft wäre. Ich würde mich gerne näher erkundigen, weiß aber nicht genau wo. Trotzdem danke für Deine Antwort. Liebe Grüße Steffi


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Hab Dir gerade gemailt! Sylke