Mitglied inaktiv
Ihr könnt mir helfen. Da ich gerne wieder heiraten möchten und ein Kind haben möchten. Ich bin geschieden und habe ein Lebenspartner der ist auch geschieden und hat selber 2 kinder. Er muss für seine KInder unterhalt zahlen. Wie sieht es aus bei uns? Wenn wir wieder heiraten dann kommt er auf steuerklasse 1 auf 3 und muss er dann durch andere Steuerklasse mehr unterhaltzahlen????? Und wie sieht aus wenn wir noch ein Kind haben wollen dann noch mehr oder??? Hoffe irgenwo hat jemand die fast gleiche ebene wie wir und kann uns helfen wie die sache aussieht. Danke Euch schon mal und liest von mir noch. LG Lisaura2
Hallo! So genau kenn ich mich da auch nicht aus, aber wenn dein Ehemann in spe bisher den "Regelsatz" (vorgeschriebener Betrag) an Unterhalt für seine Kinder bezahlt hat, muss er in Zukunft auch nicht mehr zahlen! Es sei denn, er hat bisher nur (sagen wir mal) 100 Euro bezahlt, weil er nicht mehr verdient hatte.. und jetzt verdient er dann mit der neuen Steuerklasse mehr, dann muss er auch mehr bezahlen. Eben den "Regelsatz"!
Hallo Mare Er bezahlt für seine Kinder schon 100%. Heiss es es bleibt und wird nicht mehr gezahlt???
Wenn er bisher 100 % (also das, was gesetzlich vorgeschrieben ist) Unterhalt bezahlt hat, dann wird das auch nicht mehr! Natürlich kommt es schon drauf an, wie alt die Kinder sind. Denn ab einem bestimmten Alter steigt auch wieder der Regelsatz. Aber frag doch vorsichtshalber am Jugendamt nach! :o)
"Natürlich kommt es schon drauf an, wie alt die Kinder sind. Denn ab einem bestimmten Alter steigt auch wieder der Regelsatz."
"Natürlich kommt es schon drauf an, wie alt die Kinder sind. Denn ab einem bestimmten Alter steigt auch wieder der Regelsatz." Das hat allerdings nichts damit zu tun, dass dein Mann evtl. bald mehr verdient. Der Regelsatz steigt alle paar Jahre, je älter das Kind, umso mehr Unterhalt vom Vater steht ihm zu. Aber wie oft und in welchem Alter der Kinder das ist, weiß ich leider nicht genau! LG Mare
Erstmal herzlich willkommen hier :-)) Der Kindesunterhalt wird nach dem Netto(!)Einkommen errechnet, also kann es schon sein, dass er etwas mehr zahlen muß. Der Unterhalt für die Kinder erhöht sich mit dem 6., 12. und 18. Lebensjahr sowieso (meistens ca.40-50 Euro mehr). Natürlich muß ihm ein Mindestbehalt bleiben. Für die alten Bundesländer gilt die Düsslldorfer Tabelle und für die neuen Bundesländer die Berliner Tabelle. lG avatar
Sorry, ich dachte echt,dass es NICHT mehr wird, wenn er bisher 100% bezahlt hat. Der Regelsatz gilt doch für jeden, egal wieviel man verdient... naja.. jetzt bin aber echt unsicher... War keine absichtliche Falschaussage von mir. Aber ich sagte ja, ich kenn mich nicht so gut aus.. Frag einfach vorsichtshalber doch mal am Jugendamt nach! :-)
Was für einen "Regelsatz" meinst du denn? Dann gäbe es doch die Tabellen nicht, wenn jeder das gleiche zahlen müsste :-) Wer mehr verdient muß auch mehr zahlen. Das ist gestaffelt nach Einkommen. Düsseldorfer Tabelle siehe hier: http://www.agiburg.de/ag_duest.htm lG avatar
Wie ich schon sagte, ich kenn mich da nicht so gut aus... und ich hab ja zu jedem meiner Postings geschrieben, dass sie vorsichtshalber mal am Jugendamt nachfragen soll.
Ja, das kann sie ja machen, die werden ihr aber auch kaum was anderes sagen :-) Ich kenne mich deshalb aus, weil meine Kinder Unterhalt von ihrem Vater bekommen, sonst hätte ich nichts dazu gepostet....
Die Frage wäre auch besser im "Alleinerziehend" gestellt, da kennen sich sehr viele damit aus. Dann hat man sich den Gang/das Telefonat mit dem Jugendamt gespart! lG avatar
Hallo Danke ihr beide. Mir geht es nur darum,da mein Lebenspartner für seine Kinder schon 100% zahlt. Aber wenn mein Lebenspartner mich heiraten möchten,normal muss er nicht mehr zahlen,da er für mich such sorgen muss oder? Und wenn noch ein Kind kommen sollte da muss er eigentlich nicht mehr zahlen sondern eigentlich weniger oder durch 3 teilen???? Oder spielt es keine rolle? Muss so oder so mehr zahlen auch wenn man wieder heiraten möchten oder kind haben möchten???? LG Lisaura2
Ich weiß gar nicht, was ihr immer mit den 100% habt????!!! Siehe den Link zur Tabelle, da sind die Prozentangaben auch dahinter... Normalerweise stehen die Unterhaltsverpflichtungen aus 1.Ehe an 1.Stelle... "Aber wenn mein Lebenspartner mich heiraten möchten,normal muss er nicht mehr zahlen,da er für mich such sorgen muss oder?" Wieso muß er für dich sorgen? DU bist da erstmal aussen vor. "Und wenn noch ein Kind kommen sollte da muss er eigentlich nicht mehr zahlen sondern eigentlich weniger oder durch 3 teilen????" Nö, das geht nur nach Einkommen. Wieso sollte durch 3 geteilt werden? Mit dem "neuen" Kind lebt er doch in einer "häuslichen Gemeinschaft" und bestreitet folglich dessen Unterhalt mit "Naturalien" (sprich Essen, Dach überm Kopf etc), also kein "Barunterhalt" "Muss so oder so mehr zahlen auch wenn man wieder heiraten möchten oder kind haben möchten????" Ja, denn auch die anderen Kinder haben ein recht auf ihren Unterhalt und warum sollte der abhängig sein von den "Zukunftsplänen" des Vaters? (mal böse formuliert) Natürlich gibt es wie bei vielen Dingen auch hier sicherlich Möglichkeiten sich dem halbwegs zu entziehen, aber das müsstet ihr wirklich mal mit einem Anwalt besprechen, der eure persönliche und finanzielle Situation kennt. So pauschal gibt es darauf doch keine Antwort. Ich kann nur von uns sprechen: Der Vater meiner Kinder wird dieses Jahr wohl nochmal heiraten und hätte ich nicht auf Unterhalt verzichtet, müsste er diesen trotzdem weiterzahlen. Mal abgesehen vom Kindesunterhalt.... lG avatar
Mit 100% meinten wir den gesamten Betrag, den er zahlen MUSS. Angenommen er müsste 250 Euro zahlen und er zahlt nur 125 Euro, weil er eben nicht mehr zahlen kann, weil er z.B. arbeitslos ist (sowas gibts auch), dann bezahlt er ja nur 50% von dem, was er zahlen muss! :-)
Wieso schreibst du 1 Ehe (frau) geht vor. Er bezahlt nur für die Kinder und nicht frau. Seine ex-frau bekommt von ihm kein geld. Denn ich möchte eigentlich 100% sichern gehe ob es stimmt oder nicht,verstehst? Denn jeder sagt was anderes,auch jugenamt und bekannte und andere sagen immer wieder was anderes. Soviel ich gehört habe,wenn er mich heiratet muss er nicht mehr zahlen sondern unterhalt für kinder bleibt oder er muss nur ein bisschen mehr bezahlen. Und bei noch ein kind dazu habe ich gehört das man zu 3 teilen muss da er für das 3 kind auch sorgen muss. Verstehst? LG Lisaura2
Genau Mare so meine ich es auch und er zahlt ja schon 100%
Wo habe ich denn geschrieben "1 Ehe (frau) geht vor" ??? "Soviel ich gehört habe,wenn er mich heiratet muss er nicht mehr zahlen sondern unterhalt für kinder bleibt oder er muss nur ein bisschen mehr bezahlen. EBEN: wenn sein Nettoeinkommen durch eine Heirat höher ausfällt mußer halt etwas mehr zahlen! Wenn du nich verstehst was man hier schreibt nimm dir einen Anwalt und vielleicht macht der es Euch/Dir begreiflich! "Und bei noch ein Kind dazu habe ich gehört das man zu 3 teilen muss da er für das 3 kind auch sorgen muss. Nein! Für das dritte Kind würde er ja keinen "Barunterhalt" zahlen müssen, weil es in eurem Haushalt mitleben würde! lG avatar
Ok, das dritte Kind lebt in unseren Haushalt. Wie ist nun mit den Selbsterhalt ? Da müsste es steigen wegen dem Kind ? Das heisst am Ende weniger für die ersten beide Kindern ? Ist dass korrekt ? LG Lisaura2
Also liebe lisaura, ich habe dir bereits den Link gepostet, da kannst du auch euren Selbsterhalt einsehen. Ansonsten setzt ihr euch am besten mit eurem Anwalt auseinander. Wie soll denn irgendeiner von uns EURE Situation einschätzen? Zumals deine Fragen etwas diffus rüber kommen... lG avatar