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Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

Kalpatisi

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Hallo zusammen, ich bin neu hier. Habe aber einen Berg an fragen :-) Es ist so, dass ich am 18.2 einen Test gemacht habe- positiv-. Daraufhin habe ich mir gleich weitere Ssw-Tests gekauft, ebenfalls positiv. Habe am Montag einen Termin beim Frauenarzt. Ich arbeite in der ambulanten Pflege, daher bin ich immer auf mich alleine gestellt. Meine Vorgesetzte weiß auch schon bescheid, hat angeboten, mir Schüler mitzugeben. Das ist aber auch keine Dauerlösung, da die Schüler teils nur für 6 Wochen da sind, dann gibt es auch Zeiten, wo wir gar keine Schüler haben. Bei einem Notfall(z.B. Sturz) könnte ich garnicht reagieren. Zu dem kommt noch, dass mein Mann noch im Ausland ist und sein Visum wahrscheinlich erst Ende Mai, Anfang Juni rausgeht(frühestens). Ich bin daher auch psychisch gereizt und überhaupt nicht fit zum arbeiten, ich habe dafür die mentale Kraft nicht, ich weine täglich und mir geht es echt blöd derzeit. Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, ein BV zu bekommen? Ich wäre momentan so gerne bei meinem Mann:-(


SaTeDa

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Antwort auf Beitrag von Kalpatisi

Hi, ich hab bis vor kurzem im Krankenhaus gearbeitet und hätte eigentlich am 1.1.21 im ambulanten Dienst angefangen. Meine Frauenärztin und der betriebsarzt haben von Anfang an gesagt dass ich nicht weiter arbeiten kann. Ich hab seit dem positiven Test beschäftigungsverbot. Zum einen dass man alleine unterwegs ist, und zum anderen jetzt auch noch corona, man darf als Schwangere keine 8. std Maske tragen. Ich denke die Chance ist hoch. Meine Frauenärztin hat ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt bis der Betrieb es dann geklärt hatte. Außer natürlich sie finden intern eine geeignete Stelle für dich, aber das ist eher selten so.


Desiderius

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Antwort auf Beitrag von Kalpatisi

Hey :) Wenn du das so alles deinem Gyn schilderst, dann kann es gut sein, dass du ein individuelles BV vom Gyn bekommst. Der muss das aber alles vorher mindestens zweimal dokumentieren. In der Zeit kann er dich aber krankschreiben. Wichtig ist nur, dass du dann nicht länger als 6 Wochen krank geschrieben bist, da du sonst ins Krankengeld rutschst und sich dies negativ aufs Elterngeld auswirkt (sofern nicht drauf steht, dass du schwangerschaftsbedingt krank bist). Deshalb rede einfach mit deinem Gyn und sei ehrlich. Ich drück dir die Daumen und hab eine schöne Kugelzeit


Kalpatisi

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Antwort auf Beitrag von Desiderius

Vielen Dank für die Antwort wäre es denn eventuell möglich, ins Ausland für 2-3 Wochen zu meinem Mann zu reisen


Herbstfrüchtchen18

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Antwort auf Beitrag von Kalpatisi

Man darf während eines Beschäftigungsverbotes verreisen, allerdings nur wenn es deine Gesundheit nicht gefährdet. In der aktuellen Situation also wohl eher nicht . Finde ich ehrlich gesagt auch ziemlich unvernünftig, nicht nur für deine Gesundheit, sondern auch für die des ungeborenen.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Desiderius

Eine AU geht IMMER vor. Für ein BV muss Arbeitsfähigkeit vorliegen.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Kalpatisi

1.) Dein Arbeitgeber ist VERPFLICHTET, nach Bekanntgabe der Schwangerschaft deinerseits eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das macht der Betriebsarzt. Bis zum Ergebnis wirst du freigestellt. Ein Beschäftigungsverbot MUSS durch den Arbeitgeber erfolgen, außer in Ausnahmefällen. 2.) Das bedeutet aber NICHT, dass du automatisch ein Beschäftigungsverbot erhältst. Dein Arbeitgeber kann dir z.B. auch administrative Aufgaben übertragen, z.B. im Büro oder dich tatsächlich zu Zweit einsetzen. Das muss der Betriebsarzt beurteilen. 3.) Bist du nicht damit einverstanden und glaubst, deine Arbeit sei dennoch ein Grund für ein Beschäftigungsverbot, kannst du dich zur Überprüfung an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. 4.) Wenn du aus privaten Gründen psychische Probleme hast, ist das NICHT Sache des Arbeitgebers und auch kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. In dem Fall kann dein Frauenarzt dich aber krankschreiben. Ein Beschäftigungsverbot darf auch der Frauenarzt dafür NICHT ausstellen. Schwangerschaftsbedingte AU hat aber keinen Einfluss auf dein Elterngeld. 5.) Falls du ein Beschäftigungsverbot von Arbeitgeber bekommst, darfst in in Urlaub fahren, musst aber den Urlaub beim Arbeitgeber anzeigen und deine Urlaubstage dafür verwenden. Denn rein theoretisch könnte der AG dich JEDERZEIT wieder zu Arbeit bestellen, wenn er einen mit den Mutterschutzregeln konformen Arbeitsplatz schafft. 6.) Wenn du krank geschrieben wirst, darfst du verreisen, musst aber nachweisen, dass es deine Erkrankung nicht verschlechtert und zudem der Krankenkasse mitteilen, weil es für den Zeitraum dann kein Krankengeld gibt. ( und das fließt dann in die EG Berechnung ein). Es nicht mitzuteilen ist keine gute Idee, denn du kannst im Ausland erkranken oder eine Früh- oder Fehlgeburt erleiden und dann gäbe es mächtig Schwierigkeiten mit der Krankenkasse. Insgesamt gesehen vermute ich, dass in der momentanen Coronasituation ein Urlaub im Ausland vom Arzt nicht empfohlen wird.


Desiderius

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Zu 4.) Psychische Probleme sind ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot, das vom Gyn ausgestellt werden kann!


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Desiderius

Nur, wenn die psychischen Probleme von der Arbeit kommen, also z.B. Mobbing am Arbeitsplatz, kann ein Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot aussprechen! Nicht, weil die Schwangere mit ihrer allgemeinen privaten Situation überfordert ist! Für ein Beschäftigungsverbot MUSS Arbeitsfähigkeit vorliegen!


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Kalpatisi

Du kannst diese Frage auch bei Frau Bader im Expertenforum stellen.