Mitglied inaktiv
Hallo liebe Jas, ich habe hier irgendwann beim Lesen festgestellt, daß Du Anwältin bist. Könntest Du mir vielleicht bei einer Rechtsfrage zur Seite stehen: Ziemlich gleichzeitig mit der Bestätigung meiner SS kam die Nachricht von der Personalleitung des Hauses, das ich verbeamtet werden soll. Jetzt muß ich deswegen zum Amtsarzt. Wenn ich dem sage, daß ich schwanger bin (schließlich möchte ich ja nicht, das durch irgendwelche Untersuchungen mein Kind geschädigt wird), nimmt das Einfluß auf die Entscheidung ob ich Beamtin werden darf? Darf das überhaupt in die Entscheidung mit einfließen. Du würdest mir wirklich sagenhaft helfen, wenn Du mir hierauf antwortest. LG Simone
das Arbeitsverhältnis darf also nicht gekündigt werden. Um genauer sagen zu können, was für Konsequenzen auf Dich zukommen können, müßte ich aber wissen ob Du Beamtin auf Probe bzw. Zeitbeamtin oder Angestellte bist. Du kannst mir auch eine mail unter patterson-baysal@ramminger.net schicken. LG, Jas