Mitglied inaktiv
Hi Ich hab mal ne Frage : und zwar wenn ich jetzt ein Kind bekomme und mein Freund und ich sind net verheiratet und etwas später passiert mir was und ich sterbe bekommt er dann ohne probleme das Kind ?Obwohl wir net verheiratet sind und das Kind ja meinen namen hätte?? Hab da irgedsowas gehört und das hat mich ein bisschen verunsichert.. Also wenn ihr was wisst dann raus damit.. Bin jetzt ZT 23 von 29 und irgendwie is mein ganzer Bauch hart und ich leichte krämpfe auch beim Sex tat es weh aber erst seid heute..Aber sonst is alles beim alten..hmm bestimmt nur PMS..Bin ÜZ 9 wäre ja auch zu schön... Bis denne serendipity
Hallo! Ich habe gerade eine Klausur über das Thema geschrieben :o) Aaaalso: - Wenn das Kind kommt muss er offiziell die Vaterschaft anerkennen. Frag am besten mal beim Jugendamt nach, wie und wo man das macht. Ihr könnt das am besten auch schon angehen bevor das Kind geboren ist. (§ 1594 BGB) - Nachdem er die Vaterschaft anerkannt hat musst du als Mutter dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. (§ 1595 BGB) - Damit habt ihr eine Verwandtschaft zwischen deinem Freund und dem Kind hergestellt, das ist nicht selbstverständlich, da biologische Vaterschaft keinesfalls rechtliche Vaterschaft bedeuten muss. - Dann gebt ihr eine sogenannte gemeinsame Sorgeerklärung ab, ihr seid dann also gemeinsam zu gleichen Teilen sorgeberechtigt, als wärt ihr verheiratet. (§ 1626a BGB) - Wenn du stirbst bekommt dein Freund dann die alleinige Sorge für das Kind. § 1680 Absatz 1 BGB: "Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu." - Allerdings bringt das weitreichende Folgen mit sich, wenn du mit ihm eine gemeinsame Sorgeerklärung abgibst. Falls ihr euch mal trennen solltet (was ich natürlich nicht hoffe), hat er die gleichen Rechte wie du und kann - genau wie du - nach § 1671 Absatz 1 BGB die alleinige elterliche Sorge beantragen. - Wenn es dir also primär darum geht, dass das Kind falls du stirbst bei deinem Freund aufwachsen soll, dann kannst du das auch über eine Vormundschaft regeln. In dem Fall würdest du die elterliche Sorge alleine behalten, würdest aber in einem Testament (musst du beim Notar abgeben) bestimmen, dass dein Freund Vormund für das Kind werden soll falls du stirbst. (§ 1776 BGB) - Das würde dann allerdings bedeuten, dass es ohne gemeinsame Sorge in eurem Alltag ein bisschen kompliziert werden würde, weil dein Freund z.B. nicht als Erziehungsberechtigter für euer Kind unterschreiben darf usw. Also alles in allem hat eine gemeinsame Sorgeerklärung Vor- und Nachteile. Aber wenn ihr immer zusammen bleibt natürlich nur Vorteile ;o) Habe mal die Paragrafen dazu geschrieben, wenn du die in Google eingibst kommst du zum entsprechenden Gesetzestext und kannst selbst nachlesen. Lieben Gruß, Kim
Vielen lieben Dank das ist mal sehr aufschlussreich!!
Gern geschehen ;o) Ist ja auch schön, dass man das Gelernte mal anwenden kann.