Mitglied inaktiv
Hallo, wir möchten im Februar unsere Wohnung (3 Monate Kündigungsfrist) schriftlich kündigen. Ich habe jetzt einen einfachen 3-zeiler aufgesetzt, muss was bestimmtes drinnen stehen? Klar, ein Exemplar lassen wir vom Vermieter für uns abzeichnen...ach ja, wenn wir im Februar kündigen, wie heißt dann der Text...wir kündigen fristgerecht zum 31.05. oder 01.06.? Ich meine Mai aber meine bessere Hälfte ist unsicher :-) lieben Dank schon mal! Steffi
...kündigen fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. zum 31.05.2006. Mach ich bei allen Kündigungen so. Denn wenn's nicht der 31.05.2006 ist, gilt der nächstmögliche Zeitpunkt. Ist auch sehr praktisch, wenn man z.B. Versicherungen/Abos kündigt, wo sie jedes Wort auf die Goldwaage legen. LG
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