Mitglied inaktiv
oder hat jemand Erfahrungen ??? Wir wollen umziehen und unsere neue Wohnung liegt im Erdgeschoss. Das Miethaus hat einen Fahrstuhl... müssen wir den Fahrstuhl in unseren Betriebskosten mitbezahlen ??? Ich habe mal gehört das die Mieter im Erdgeschoss nichts dafür bezahlen müssen, aber im Mietvertrag ist es bei den Betriebskosten mit aufgeführt. Hoffe ihr könnt mir helfen... Liebe Grüße Moonlight
Kenn mich nicht aus, aber geh mal fragen bei www.jurathek.de und da ins Forum! Wer was weiß, antwortet recht schnell!
v
wenn es im mietvertrag steht muss es mitbezahlt werden wenn du ihn noch nicht unterschrieben hast solltest du diese regulung zusammen mit deinem vermieter einfach durchstreichen dadurch fällt diese zahlung für dich weg. wenn du ihn allerdings schon unterschrieben hast solltest du dich mit deinem vermieter in verbindung setzten und diesen schritt nachholen. hoffe dann für dich das dein neuer vermieter da auch mit sich reden lässt sonst wäre es ja blöd für etwas zu bezahlen was man garnicht braucht. wünsch dir viel glück. liebe grüße
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