Mitglied inaktiv
Hallo, wir sind im Dezember ins Haus gezogen. Nun wollen wir den Garten in Angriff nehmen. Wir wollen einen neuen Zaun setzen. Nun ragt von den Nachbarn jede Menge Gesträuch und auch was von den Bäumen in unser Garten rüber, locker ein Meter. Bisher steht dort kein Zaun. Wie ist das rechtlich richtig - dürfen wir das kappen, wer entsorgt das Grünzeugs? Oder dürfen wir das nicht, müssen die das machen.... wir haben keine Ahnung! Mein Mann würde am liebsten einen Meter zurückstutzen und den Mist rüberschmeißen (de kümmern sich um nix). Aber ich bin nicht sicher, ob man das einfach so darf. Danke!
Wie es rechtlich aussieht weis ich nicht, aber ich würde das zuerst mal mit dem Nachbarn abklären, vielleicht könnt ihr euch einigen. Als nächstes würde ich auf der Gemeinde nachfragen wie ihr rechtlich dasteht. Also bevor dein Mann mit der Axt loszieht alles ausloten und abklären, denn sonst kann es noch mehr Stress geben.
Ihr müsst den Nachbarn darauf hinweisen (evtl. schriftlich), dass seine Bäume und Sträuche in euer Grundstück ragen und er sie schneiden soll. MfG
Natürlich selbst entsorgen!!! Du darfst auch Früchte von herrüberragenden Bäume/Sträucher ernten!
Sind dieses jahr im haus gezogen und Nachbargrundstück wohnt keiner und die bäume/sträucher alle bei uns rüber (extrem)... hatte beim ordnungsamt angerufen und die haben mir gesagt das es eine Nachbarschaftssache ist. man darf nict einfach selber abschneiden (da kann dich der Nachbar sogar verklagen), man soll es mit nachbar klären am besten schriftlich oder wenn es nicht geht dann per Anwalt. das Ordnungsamt kümmert sich nur um verwilderte grundstücke wenn der gehweg oder die Strasse betroffen sind. Gruß Steffi
Auf keinen Fall würde ich selbst schneiden, ohne vorher mit dem Nachbarn gesprochen zu haben. Und Obst vom herüberragendem Ast darf auch nicht gepflückt werden. Nur wenn es von den Bäumen auf Dein Grundstück fällt, ist es Dein Obst. Wegen den Sträuchern und Bäumen, ist auch ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Kann man auf der Gemeinde erfragen. Birgit
Die Früchte gehören dem, dem der Baum oder Strauch gehört. Auch, wenn der Baum über die Grenze ragt. Nur heruntergefallenes Obst gehört dem, auf dessen Grundstück es gefallen ist. Und somit ist es auch nicht erlaubt, einen Baum des Nachbarn einfach so zu stutzen!!! MfG
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