Mama von Jonas und Lea
Wir haben seit 5 Jahren einen Kleingarten gepachtet und leider nicht so viel Zeit wie wir anfangs dachten, um uns darum zu kümmern. Trotzdem wollten wir ihn bisher eigentlich nicht abgeben. Nun steigt uns der Gartenvorstand aufs Dach. Hauptsächlich wegen einer Koniferen-Hecke zum Nachbargarten, die nun zu hoch ist. Wir haben den Garten mit der Hecke übernommen. Damals gab es keine Probleme, da der Nachbargarten auch sehr ungepflegt war. Nun ist dort eine neue Gartenbesitzerin, die rumstänkert. Der Gartenvorstand hat uns nun geschrieben, nach dem Kleingartengesetz dürften wir gar keine Hecke haben und sie dürfte maximal 0,8 m hoch sein. In unseren Unterlagen (Satzung, Pflege- und Pachtvertrag) und im Internet finde ich darüber aber überhaupt nichts. Weiß dazu hier jemand vielleicht was? Wir werden für den Garten nun wohl doch einen Nachfolger suchen, da wir uns den Ärger ersparen wollen und zwischenzeitlich auch ein Haus mit relativ großem Garten (900 qm Grundstück) haben. Würde trotzdem gern mal wissen, wie es bei anderen Kleingärten geregelt ist. V. G.
bei uns durfte sie 1,20 oder 1,30 hoch sein zum nachbargarten aber dafür keine koniferen
Danke für die Antwort. Weißt Du auch, wo das mit der Höhe geregelt ist? V. G.