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Höhe Koniferen Grundstücksgrenze & Zaunfrage

Höhe Koniferen Grundstücksgrenze & Zaunfrage

doreen_fynn

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hallo, wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung und haben eigentlich Glück mit unseren Nachbarn, bis auf einen. Der Herr wohnt uns gegenüber, sein und unser Garten grenzen aneinander. Er hat den Zaun damals direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt, aber stockhässlich: Maschendraht und daran befestigt Kunstrasen, zu unserer Seite die Rückseite. Wir wollen den Zaun gern neu machen - lehnt er ab. Ok, machen wirs selbst, aber sein Zaun steht direkt auf Grundstücksgrenze ohne Asprache mit uns. Können wir was machen, dass er den beseitigt? Nächstes Problem, selber Nachbar: hinter besagtem Zaun hat er Koniferen - eine ca 6 m hoch, eine ca 4,5 m hoch und der Rest ca 3,5 m hoch. Gibt es irgendwo was, wie hoch die sein dürfen? Falls es wichtig sein sollte, wir wohnen in Sachsen. Die Koniferen sind nicht als Hecke gepflanzt, sondern lockerer. LG Doreen


buschbaby

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Antwort auf Beitrag von doreen_fynn

Ob er den Zaun auf eurer Grundstücksgrenze entfernen muss kann ich dir nicht sagen..... Aber es gibt "deutschlandweit" so eine Regelung: alles was über 2 Meter hoch ist muss mind. 2 Meter von der Grenze weg....einige Bundesländer sehen das noch enger, es ist sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich....Aber es geht auch drum, wie lange die Pflanzen schon stehen, ich glaub, wenn du 5 Jahre akzeptiert hast, das die da stehen, dann kannst glaub ich nix mehr machen.. Liebe Grüsse, Claudia


Leewja

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muss ein Zaun o.ä., der genau auf der Grenze steht, von beiden "Angrenzern" gemeinsam beschlossen und bezahlt werden. Ihr könntet aber einfach einen zweiten Zaun/Mauer/SIchtschutz auf eurem grundstück anlegen, so dass ihr den hässlichen nicht mehr sehen müsst. Da gibt es dann abstände, die einzuhalten sind, wie genau die sind, weiß ich aber nicht. die Bäume müssen benflass einen gewissen abstand zu eurem grundstück haben, aber wenn sie nicht wirklich ganz arg stören, würde ich versuchen, nachbarschaftsstreitigkeiten vor gericht zu vermeiden. das endet meist in nickeligkeiten und schlechter stimmung...


doreen_fynn

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Antwort auf Beitrag von Leewja

hallo, ich danke euch. naja schlechte stimmung ist hier schon reichlich dank dem herren. die bepflanzung besteht seit knapp 5 jahren, allerdings war bisher die rede von höhenmäßig beschneiden, was er seit 2 jahren nicht mehr macht. sichtschutzzaun ist eine gute idee, darauf wirds wohl rauslaufen, da unsere kinder angst vor dem herren haben, weil er die süßen permanent anschnautzt, sie dürften nachmittags 15 uhr nicht im sand spielen - mäht aber selbst 12/13 uhr rasen. lg doreen


Sakra

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Antwort auf Beitrag von doreen_fynn

wow.........habe grade das buch mütter mafia gelesen, da haben die auch so einen idioten. mach dich doch mal bei eurer gemeide schlau, wie das in sachen grundstücksgrenze und baumbepflanzung aussieht. unser nachbar hat auch auf der grenze einen maschendrahtzaun und dahinter thujas als sichtschutz. habe ich auch nichts dagegen, wir sehen die nicht und die uns nicht. da gabs beim schneiden auch schon zoff, weil er einfach auf unser grundstück ist und dann den ganzen schnittabfall liegen gelassen hat. ich habe ihn dann vor die wahl gestellt. entweder er legt eine plane unter wenn er schneidet oder ich schneide. das hat nicht lange gedauert und er hat brav mit plane geschnippelt.;-))


*Suse*

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Schau doch mal, es gibt doch Bebauungspläne, da steht schon relativ viel drin, was man pflanzen darf und was nicht und so. Den kannst du auf dem Bauamt kriegen und dann gibt es auch so allgemeine Vorschriften für jede Stadt/Gemeinde, denn Bebauungspläne gelten sehr spezifisch für Teile von Gemeinden oder so. Bei meinen Schwiegereltern hat mal der Nachbar eine fast 4m hohe Betonmauer direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt (die war deswegen so hoch, weil da ein Höhenunterschied zwischen den Grundstücken lag und sein Grundstück wesentlich höher war als das meiner Schwiegis. Auf SEINER Seite war die Mauer quasi niedriger bzw. weniger davon zu sehen, meine Schwiegis guckten direkt auf 4m Mauer.) :) Die Berliner Mauer war ein Dreck dagegen und Sonne haben meine Schwiegis auch nicht mehr im Garten gehabt. :) Also haben sie es fotografiert und sich beim Bauamt erkundigt, ob der Nachbar das darf - dufte er natürlich nicht und es kam jemand zur Besichtigung und der Nachbar bekam einen Brief, dass er die Mauer bis zu einem Stichtag wieder abzureißen hatte, ansonsten hätten die das von der Stadt gemacht und ihm die Rechnung geschickt. Kurz vor dem Stichtag riss er die Mauer wieder ab, hat sich aber finanziell ruiniert, weil er für den Bau und den Abriss und Abtransport ziemlich viel blechen musste plus eine Strafe, weil er ohne Baugenehmigung rumgepfuscht hatte und gegen sämtliche Auflagen verstoßen hatte. :) Natürlich soll man immer einen friedlichen Weg suchen, schließlich wohnt man ja noch lange nebeneinander, aber in dem Fall hat der auf freundliches Nachfragen und sowas nicht reagiert ... Viele liebe grüße Suse


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von doreen_fynn

Hi, Gartenrecht unterliegt dem jeweiligen Recht des Bundeslandes, d.h. das, was in Bayern gilt, muss nicht für Sachen zutreffen. Hier in Bayern ist es so, dass etwas, das seit fünf Jahren geduldet wird, nicht mehr abgebaut werden muss. Ohne Zustimmung des Nachbar darf aber auch nichts auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden, es sei denn ein Zaun. Verschandelungen braucht der Nachbar nicht hinzunehmen, da das wertmindernd ist. Bei den Koniferen wirst Du ob deren Höhe nichts mehr ändern können, da diese seit mehr als fünf Jahren im Garten stehen, es sei denn, sie stellen ein Sicherheitsrisiko für Euch dar. Ansonsten gilt es bei Neupflanzungen für jede Pflanzengröße bestimmte Abstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Marschier zum nächsten Landratsamt und lass Dir dort die bei geltenden Vorschiften nennen. Danach kannst Du immer noch entscheiden, ob Du lieber einen RA einschalten oder die Grundstücksgrenze selbst begrünen willst. LG Fiammetta