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Gartenzaun...wer kennt sich aus?

Gartenzaun...wer kennt sich aus?

Gerit77

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Guten Abend, unser Nachbar sagt, er baut nur dann einen Zaun zu unserem Grundstück, wenn wir unsere Wiese vor diesem Zaun dann auch mähen (bisher wächst dort eine wunderbare Wildwuchs/Wildblumenwiese). Darf er das verlangen? Vielen Dank


*Suse*

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Antwort auf Beitrag von Gerit77

Geht euren Nachbarn gar nichts an, was ihr mit eurer Wiese macht. Natürlich ist er andererseits nicht verpflichtet, einen Zaun zu machen. Ihr könnt aber, wenn eine Abgrenzung in eurem Sinne ist, selbst einen Zaun auf eurer Seite der Grundstücksgrenze machen. Soll der Zaun auf die Grenze, dann müssen sich die Nachbarn einig sein und teilen sich die Kosten. Also ich bin keine Anwältin oder so, habe nur dazu in letzter Zeit viel gelesen, weil wir auch unseren Garten noch nicht abgegrenzt haben und überlegen, Hecke zu pflanzen usw. ... Viel Erfolg, und nicht ärgenr lassen. ;) Suse


Gerit77

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Antwort auf Beitrag von *Suse*

Danke soweit...das heißt, der Zaun müßte "etwas" mehr in unserem Grundstück stehen (wir also indirekt etwas von dem Grundstück abgeben?) Braucht man eine extra Einverständniserklärung, wenn man Sichtschutzwände baut? DANKESCHÖN!


agapetus

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Antwort auf Beitrag von Gerit77

da ich beruflich zäune errichte meine antwort. euer nachbar kann nicht verlangen, das ihr die wiese mäht. genausowenig ist er verpflichtet einen zaun zu errichten. lt gesetz ist es so, das derjenige den zaun bauen muß, der ihn braucht. zb wenn euer nachbar einen hund hat, muß er mittels zaun dafür sorgen, das der hund nicht zu euch in den garten kann. andersherum genauso. will und braucht keiner von beiden einen zaun, steht eben keiner. zäune werden generell auf die mitte der grenze errichtet, zu jedem garten steht die hälfe über. bei problemnachbarn empfiehlt es sich, den zaun etwas aufs eigene grundstück zu rücken(kein überhang zum nachbarn) um problemen und gerichtsstreitigkeiten aus dem weg zu gehen. sichtschutzwände können normal bis 2 meter höhe ohne fragen errichtet werden. dies ist aber auch abhängig von der jeweiligen gemeindeverordnung. manche gemeinden haben da ihre eigenen unterregeln. kosten teilen MUSS man auch nicht. wer den zaun will, muß ihn bezahlen. einigen über kosten KANN man sich aber trotzdem. alles je nachdem, wie das nachbarverhältniss ist. das einzige mähen, was er verlangen kann ist, die baufreiheit zu schaffen. das würde bedeuten, einen schmalen streifen entlang der grundstücksgrenze mähen um die baufreiheit zum errichten des zaunes herzustellen.


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von Gerit77

Hi, ob er den Zaun zieht oder nicht ist seine Entscheidung bzw. Eure gemeinsame, was ich im Übrigen auch empfehlen würde, denn dann ist im Falle einer Beschädigung nicht gleich der Teufel los. Euer Nachbar hat aber durchaus das Recht zu verlangen, von Euerem Wildwuchs nicht belästigt zu werden. Das, was für Euch hübsch anzusehen ist, kann für den anderen durchaus ein Problem sein, d.h. er ist nicht dazu gezwungen, Samenflug und damit ein übermäßiges Verunkrauten seines Gartens hinzunehmen. Dazu gibt es §1004 BGB und demnach hat er ein Abwehr- und Beseitigungsanspruch. Gemäß § 906 ist er allerdings auch zu einer gewissen Duldung verpflichtet, wobei das klassische "ortsüblich" eine Rolle spielt. Anders ausgedrückt: Wenn Ihr auf dem Land mit einigen Bauernhöfen drumrum wohnt, dann ist der Maßstab ein anderer als wenn Ihr in einer penibelst gepflegten Siedlung den einzigen Garten mit Wildwuchs habt. Entscheidend ist, wie sehr die Nutzung seines Grundstücks durch Euere Wildwiese und deren Konsequenten beeinträchtigt wird und ob sein Wohnen an Annehmlichkeit einbüßt oder eventl. sogar das Grundstück an Wert verliert (da reicht, wenn der Nachbar einen kleinen Hang zum Messietum hat und schwupp! ist das eigene Grundstück schnell um einige Tausend Euro weniger Wert - also aufgepaßt!). Und dann kann er sogar klagen. LG Fiammetta


agapetus

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Antwort auf Beitrag von fiammetta

der § 1004 ist ein richtiges gummigesetz. kein richter der welt würde anhand dieses gesetztes eine blumenwiese verbieten.