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Ab wann darf man Bäume wieder beschneiden?

Ab wann darf man Bäume wieder beschneiden?

Sveamaus

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Hab in meinem Garten Lebensbäume und Kirschlorbeeren, die von den Vormietern schlecht bis gar nicht gepflegt wurden. Von außen sehen sie noch einigermaßen aus, aber innen sind alle Bäume kaputt. Ich möchte die Bäume gerne ausbuddeln, da sie in dem eh schon sehr kleinen Garten viel Platz wegnehmen. Und vor meinem Küchenfenster wurde vor Jahren auch eine Kirschlorbeere gepflanzt. Die ist so verwuchert. Damit überhaupt Licht in meine Küche kommt, muss ich regelmäßig ein paar Zweige wegschneiden. Den möchte ich auch ausbuddeln. Ab wann darf ich das machen? Und damit nichts mehr nachkommt muss ich die Wurzeln komplett rausnehmen? Danke schon mal


kanja

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Hallo, da du "Vormieter" schreibst, hört sich das an, als wäre es eine Mietwohnung mit einem Garten dabei? Dann musst du aber erst deinen Vermieter fragen, bevor du ganze Büsche oder Bäume ausgräbst. lg Anja


Sveamaus

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Dem Vermieter ist das relativ egal. Er wohnt im Ausland und weiß eh nicht, wo welcher Baum steht


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von Sveamaus

Hi, das ändert nichts daran, dass es sich hier nur um einen gemieteten Garten handelt. Du darfst dann zwar etwas einpflenzen. Sobald es jedoch in der Erde ist, gehört es rein rechtlich dem Eigentümer des Gartens und der darf auch fordern, dass das beim Auszug wieder komplett entfernt wird. Das gilt auch für bauliche Maßnahmen wie Gehwege oder Gartenlauben. Andererseits darfst Du aber auch nicht irgendetwas entfernen, das Dir nicht paßt. Ich verstehe Dich zwar, aber da braucht nur ein Nachbar oder der Makler über Fotos zu verfügen und Dich nicht leiden können - schon bist Du fett. Der Vermieter kann bei Deinem Auszug nämlich fordern, dass Du ihm die entfernten Pflanzen genau so ersetzst wie sie eben beim Auszug wären. Bei alten Bäumen etc. kommen da sehr schnell Streitwerte von mehreren tausend Euro zusammen und die blechst dann Du, nicht irgendeine Versicherung. Ergo: Hol Dir erst die SCHRIFTLICHE Genehmigung durch den Vermieter ein, dann bist Du fein `raus. Die Kosten für das Fällen wird er aber auf Dich abwälzen. Ich würde die Pflanzen gut zuschneiden, eventl. mit Hilfe eines professionellen Gärtners oder einem erfahrenen Hobbygärtner vom Gartenbauverein. Dadurch werden sie wahrscheinlich neu austreiben und nach Deinen Vorstellungen gestaltbar werden. LG Fiammetta


kanja

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Seh ich auch so. Es kann dir sogar passieren, dass ein anderer Eigentümer, beispielsweise der Nachbarwohnung, sich daran stört, dass Bewuchs entfernt wird. Alles schon erlebt ... leider. lg Anja


cystus

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Antwort auf Beitrag von Sveamaus

hallo, hol dir auf jedenfall von deinem vermieter die schriftliche einwilligung dafür. vor ein paar jahren habe ich mitbekommen wie im bekanntenkreis, genau wegen so etwas jemand arge schwierigkeiten bekommen hat. und wenn dus schiftlich hast, kannst du in aller ruhe und freude loslegen und es dir schön machen :-) lg