Hallo ihr Lieben Hab da grad eure Postings gelesen und möchte euch noch schreiben, wie es bei uns in der Schweiz ist: Mein kleiner Remo kam in der 25+5 SSW zur Welt. Bereits in der 24. SSW landete ich mit Wehen und 2 cm offenem Muttermund im Gebärsaal und musste mir von der Hebamme anhören lassen, dass sie den Kleinen, sollte er jetzt schon auf die Welt kommen, zuerst beobachten würden. Er würde nur versorgt, wenn er stark genug wäre und den Willen dazu hätte. Dies war schon fast ein Todesurteil, und ich musste der Hebamme auch gleich noch mitteilen, was ich in diesem Fall mit dem Baby machen wollte (in den Armen haben oder nicht). Das waren nicht gerade meine schönsten Stunden im Leben, das könnt ihr mir glauben. Zum guten Glück gingen die Wehen dann weg und mein Kleiner hielt es noch 2 Wochen in meinem Bauch aus. Ab 25+0 SSW gelten hier die Babies als überlebensfähig und so erhielt ich an diesem Tag noch die hilfreiche Lungenreifungsspritze, am nächsten Tag auch noch die Zweite. Bei der Geburt in der 26. SSW wurde der Kleine dann ausreichend versorgt und aufgepäppelt. Diese paar Tage länger in meinem Bauch waren wirklich Gold wert. Remo musste 3 mal kurzzeitig beatmet werden, hat eine leichte BPD, aber ansonsten ist er (soweit man das jetzt schon beurteilen kann) wohlauf. Er ist jetzt 11 Wochen alt und liegt immer noch im Spital (das Trinken will noch nicht so ganz klappen) und macht sich, für dass er hier so knapp am Todesurteil vorbei kam, recht gut. Er wird sicher noch mindestens 4 Wochen im Spital bleiben (bis zu seinem eigentlichen ET); bei uns entlassen sie selten vor dem ET. Und wer muss für die ganzen Kosten aufkommen: Die Leistungen für Remo werden - bis der Kleine 3000 g Gewicht erreicht hat - über die Invalidenversicherung abgegolten. Es tönt zwar komisch: Exterm früh geboren = invalid. In diesem Fall ist mir die Benennung jedoch egal: Hauptsache, die Kosten werden vorbehaltlos übernommen. Die Kosten nach Erreichen von 3000 g Gewicht muss dann die Krankenkasse übernehmen, und das heisst dann für eine Kostenbeteiligung von 10 % (wenn ich das richtig im Kopf habe). Da können wir nur hoffen, dass der Kleine bei diesem Gewicht auch endlich zu uns nach Hause kommen kann. Zum Mutterschutz könnt ich auch noch so einiges schreiben. Zum Beispiel, dass mein Mutterschutz (16 Wochen) in etwa abgelaufen sein wird, wenn mein Kleiner nach Hause kommen kann. Der Geburtstermin dient als Ausgangspunkt, ab dann gilt die Lohnfortzahlung. Immerhin kommt mir mein Chef ein ganz klein wenig entgegen: Arbeiten muss ich wieder, wenn ich Lohn will, aber die ersten paar Monate darf ich dies von zu Hause aus. Da lob ich mir eure Systeme - Muttersein wird dort viel mehr respektiert und honoriert. Liebe Grüsse von Rita