Disco-Bauch
wir sind nach langer zeit endlich fündig geworden und haben ein gebot für eine wohnung gemacht, bei dem ich mir sicher bin, dass es klappen wird. es geht jetzt nur noch ums "feintuning" des preises. da wir als käufer den notar zahlen und (üblicherweise?) aussuchen dürfen, frage ich mich, ob wir noch einen anwalt (immobilienrecht) zu rate ziehen müssen? ist der notar quasi auch unser anwalt, so dass ich mir die kosten für einen extra-anwalt sparen kann? bin da - ehrlich gesagt - unwissend...
Nein, der Notar ist nicht quasi der Anwalt. Er steht nicht auf Deiner Seite, auch wenn er auf ein paar besondere Folgen hinweist und Deine Fragen beantworten wird. Wenn Du mit der Beantwortung dieser Fragen noch nicht zufrieden bist und niemanden kennst, der sich ein bisschen auskennt, solltest Du Dir wirklich einen Anwalt nehmen. Solche Verträge sind aber kein Hochreck.
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