Mitglied inaktiv
Hallo Katja, du musst auf der Seite bissi suchen, da steht schon einiges. Das Prob ist ja auch, dass es nichts nutzt, jetzt mal schnell bissi arbeiten zu gehen. Denn ich hab auch die Aussage gefunden, dass man 12 Monate gearbeitet haben muss :( Ist echt alles Mist! Wir werden trotzdem demnächst mit dem 2. in Arbeit gehen, und dann einfach abwarten, was und wieviel Geld es gibt. Beim meinem Sohn hab ich nur ein halbes jahr Erziehungsgeld bekommen, da steh ich mir mit dem Elterngeld eh schon besser. 67% wären natürlich klasse! Liebe Grüße Kerstin
Naja, ich finde da aber nicht genau das, was ich suche zum Geschwisterbonus. Z.B. ob das mit der 24-Monatsfrist wirklich so ist oder nicht. Und hm, ich habe vor dem ersten Kind auch nur 6 Monate gearbeitet, also wuerde ich ja eigentloch so oder so wie eine Dumme dastehen. "Tolle" Regelung ... Oh, das wird knapp mit dem Geld .-(. Muss vlt. doch mein Mann zu Hause bleiben und ich suche mir einen Job. Bleibt am Ende mehr ueber. Katja
Huhu, hab dir mal was raus kopiert: Verfasst am: 19.05.2006, 21:01 Titel: Elterngeld Berechnung Antwort der CDU -------------------------------------------------------------------------------- Hallo, unsere Tochter ist auch im Juli 2004 zur Welt gekommen und wir planen unser zweites Kind. Wir haben daher direkt uns an die CDU gewandt um zu erfahren wie es sich mit dem Sockelbeitrag verhält. Wir haben beide vor der Geburt unserer Tochter in Vollzeit gearbeitet. Laut CDU steht uns leider für das zweite Kind nur der Sockelbeitrag in Höhe von 300 Eur zu, weil zwischen den Geburten mehr als 24 Monate liegen. Ich müßte erst 12 Monate arbeiten um wieder die 67 % zu bekommen. Text der CDU nachstehend: (das ist echt eine frechheit, vielleicht sollte man hierbei mal die Bildzeitung o.a. presse einschalten).... > vielen Dank für Ihre Anfrage. > > Für Eltern, die vor 2007 ein erstes Kind bekommen haben und dann nach > dem 1.1.2007 ein zweites Kind bekommen, gilt die > Geschwisterbonusregelung, d.h., dass man nach der Geburt des zweiten > Kindes innerhalb von 24 Monaten nach der Geburt des 1. Kindes Anspruch > auf Elterngeld hat. > > Zugrunde gelegt wird das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes. > Zusätzlich zum Mindestbetrag von 300 Euro wird die Hälfte der Differenz > zum ersten (in diesem Fall fiktiven) Elterngeld. > > > > Beispiel: > > Elterngeld von 1000 Euro für die Geburt des 1. Kindes > > Mindestelterngeld : 300 Euro > > Differenz zu 1000 Euro: 700 Euro > > Davon die Hälfte: 350 Euro > > Elterngeld für das 2. Kind innerhalb von 24 Monaten nach dem 1. Kind: > 300 € (Mindestbetrag) + 350 € Differenz = 650 Euro > > > > In Ihrem Fall ist von einem Elterngeld von 300 Euro auszugehen, denn die > Geburt des ersten Kindes liegt mehr als 24 Monate zurück, wenn Sie in > 2007 ein zweites Baby bekommen. Sollten Sie aber ab Juli 2007 wieder > arbeiten und das 12 Monate lang, würde bei der Geburt des 2. Kindes > wieder das letzte Nettogehalt zur Berechnung von 67 % zugrundegelegt. Ist alles Mist, so steigern sie die geburtenrate sicher nicht :( lg Kerstin