Babywish2022
Hey :) ich bin etwas verwirrt und brauche deshalb mal eure Hilfe! Ich bin immer davon ausgegangen, dass man, wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird das gleiche Elterngeld beim 2. Kind bekommt, wie beim 1., da man ja theoretisch immernoch vollzeit angestellt ist. Szenario 1 : Ursprünglich wollte ich dementsprechend 2 Jahre in Elternzeit (beziehe Elterngeld plus) und dann in dieser Zeit wieder schwanger werden, dass ich quasi an den Elterngeldbezug direkt mit dem Mutterschutz „anknüpfe“ und danach dann wieder Elterngeld in gleicher Höhe beziehe. Szenario 2 : Jetzt haben wir überlegt, dass ich doch noch ein 3. Jahr Zuhause bleibe und wir dann das 2. Kind bekommen. Im 3. Jahr beziehe ich zwar kein Eöterngeld mehr, bin ja aber quasi immernoch vollzeit angestellt eigentlich. Weiß jemand, wie es sich in den jeweiligen Szenarien mit dem Elterngeld für das 2. Kind verhält? Wird das eigentlich Gehalt als Berechnungsmonate verwendet, oder das Elterngeld, oder garnichts? Ich hoffe man versteht die Frage. Liebe Grüße
Hallo, Soweit ich informiert bin, gilt das nur für den Zeitraum in dem man das Elterngeld bezieht. Also kommt das zweite Kind in diesem Zeitraum zur Welt, hat man beim zweiten Kind das gleiche Elterngeld. Mit der Elternzeit hat das ganze nichts zu tun. Die kann ja auch gesplittet werden. Lg
Ich meine es ist so, dass nur 12 Monate Elterngeld ausgeklammert werden aus der Berechnung. Mein Sohn kam 11 Monate nach dem ersten zur Welt, somit hatte ich volles Elterngeld (Plus Geschwisterzuschlag). Es geht um das Geld was vom Arbeitgeber auf deinem Konto landet. Wenn du keine Zahlung hast, weil du in Elternzeit warst, dann wird in dem Monat 0 € berechnet. Nach 3 Jahren hast du also nur noch mindestanspruch. Du könntest also beim Elterngeld Plus dazu verdienen um dein Elterngeld aufzustocken oder halt die 12 Monate vor Geburt oder Mutterschutz (bin mir da nicht sicher bis zu welchem Datum es zählt) wieder arbeiten. Wenn du in einem Job arbeitest in dem du ein BV bekommst würde das BV auch voll zahlen, weil du da ja eine Zahlung vom Arbeitgeber erhälst. Wenn man selbstständig ist, dann ist es nochmal anders. Die Elterngeldstelle kann dir da sicher besser weiterhelfen.
Genau. Um selbes elterngeld wie Bei Kind 1 zu bekommen müsste Kind 2 bis zum 14 Lebensmonat von Kind 1 geboren werden. Alles darüber hinaus wird mit 0-Monaten berechnet also kein Einkommen. Und wenn man 3 Jahre zuhause in Elternzeit ist und ein weiteres Kind bekommt, bekommt man nur den Mindestsatz von 300 euro und Beim Elterngeld plus dann entsprechend 150 Euro.
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