Mitglied inaktiv
Hi!guten Tag! Lebe mit meinem lebensgefährten zusammen.Ich habe eine Tochter bekomme Unterhaltsvorschuss.Was ist wenn ich heirate.Bekomme ich dann immer noch unterhaltsvorschuss.Vielleicht hat jemand von euch so ne erfahrung gemacht.und kann mir helfen
Also für das Kind muss er bestimmt weiterbezahlen, da ja seine Tochter. Aber ich denke für Dich nicht. Mmmmmh frag doch mal im Allein Erziehend - Forum nach, da wird Dir sicher jemand helfen können. LG Danny.
Also in dem Merkzettel, den ich damals bekam steht drin, dass ab Zeitpunkt der Hochzeit kein Unterhatsvorschussanspruch mehr besteht-da dann schließlich der Mann dafür aufkommen müsse. Genauso, wie wenn Beide zusammen ziehen-da es der Ehe gleichzusetzen gilt. Unterhalt für die Frau besteht sowieso nicht, solange die Beiden nicht verheiratet sind. Also ganz allgemein. LG
Das heißt obwohl der neue Mann die Tochter nicht adoptiert, muss er für die finfazielle Vorsorge bzw. Versorgung aufkommen und der leibliche Papa ist raus aus der Sache (finanziell gesehen)?
hi du, wenn du heirattest dann fällt unterhaltvorschuss weg!habe mich letztens auch erkundigt da ich auch für meine tochter unterhaltvorschuss bekomme! liebe grüße vanessa
huhu, der Unterhaltsanspruch bleibt bestehen, für das Kind ist egal ob verheiratet oder nicht.egal ob der neue mann "millionen " verdient oder garnix. der leibliche Vater bleibt bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Kindes unterhaltspflichtig. Aber,sobald du heiratest verleirst du den Anspruch auf UVG, ausserdem muss man vor der Heirat das melden schon. Mir damals passiert, habe in Norwegen geheiratet und es am Donnerstag mitag um 13 uhr erfahren das ich an dem tag um 15 Uhr heirate.Freitags war die Rückreise nach BRD, habe also Montags die heiratsurkunde vorgelegt bei den behörden. Da kam ein netter Brief vom UVG das ich , da ich meine Mitteilungspflicht verletzt habe, gefälligst jetzt 60 euro UVG zurückzuzahlen habe. Das mein Mann nochgarnicht mit mir zusammenlebte interessierte die nicht. da mein Mann ja nur getrennt lebe von mir, da er auf das Einreisevisum warte. Aber der Vater bleibt immer unterhaltspflichtig!!!!
in Bezug auf den Vater, der ist nicht raus finanziell, es geht nur darum das das Jugendamt dann raus ist, da der neue Ehepartner durchaus finaziell für die familie aufkomen muss,bevor das Amt einspringt. Aber der neue Ehepartner ist dem Kind eigentlich nicht gegenüber unterhaltspflichtig. allerdings auch zum Beispiel in bezug auf Sozialhilfe, wird der Verdienst des neuen Ehemannes auch auf die zustehenden Hilfeleistungen durch Ämter berücksichtigt, für alle im Haushalt lebenden personen, egal ob eigenes Kind oder nicht. Die Ämter drehen sich das so wie sie wollen!!! um immer den vorteil rauszuziehen, könnte dir da einige Beispiele nennen!!!! in sachen steuern, unterhalt, geld für tagesmutter etc....
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