Elternforum Bitte noch ein Baby

Hat jemand die Erfahrung gemacht?

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Ich bekomme mein Kind im Februar 08. Habe seit Anfang August bis zum 10.01.2008 (MuSch) ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft bekommen. Nun läuft mein Arbeitsvertrag zum 30.09.2007 aus und ich mnuss mich für 3 Monate arbeitslos melden! Nun hab ich Angst, dass die mir erstmal kein Geld zahlen wollen! Da ich schon viel darüber gelesen hab, und man dann erst einen WS und dann einen RA einschalten sollte! Das ist ganz schöner stress! Kennt sich jemand damit aus! Oder ist hier gar jemand, der beim Arbeitsamt arbeitet ;o) Gruß Sanni


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Bei mir war das kein Problem, obwohl ich selber gekündigt habe. Mein AG hat mir keine Teilzeitstelle geben können und einfache Strecke waren 70 km. Unzumutbar LT Arbeitsamt. ich habe dann bis zum Mutterschutz normal AlG bekommen und dann bin ich in Mutterschutz und dann Erziehungszeit. du musst dich aber schon 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Arbeitsagentur melden. Das könnte dein Problem werden. Mach also schnell einen Termin. Dana


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Gemeldet hatte ich mich rechtzeitig, und Montag geh ich auch ganz normal hin! Na dann hoff ich mal, das alles gut geht! Nur ich hatte halt5 schon gelesen, das Frauen die ein Beschäftigungsverbot bekommen haben, erstmal keine Leistungen erhalten haben, erst nach etlichen Widersprüchen! Aber naja man soll ja nicht gleich vom schlimmsten ausgehen! Schließlich habe ich mich ja 3 Monate zuvor gemeldet, also dürften die auch keinen Stress machen! Und wer stellt noch eine Schwangere im 6ten Monat ein!? Danke für deine Antwort!


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Neimand. Da hast du recht. Ansonsten denke ich kommt es auch auf den Bearbeiter an. Eine Bekannt musste sich die ganze SS bewerben, damit sie den Anspruch nciht verliert und cih musste nichts machen und habe trotzdem Geld bekommen. Ich wünsche dir alles gute für deine restliche SS und ein gesundes Baby im Februar. Dana


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Vielen Dank, na ich lass mich mal überraschen, was da rauskommt!


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Da du ein Beschäftigungsverbot hast, dürfen die dir keine Leistungen streichen. Und dann musst du dich auch nicht bewerben, darfst ja nicht arbeiten. Lege am besten beim Arbeitsamt eine Bescheinigung vor, das du ein Beschäftigungsverbot hast. Und du wirst ja nicht gekündogt, sondern dein Vertrag läuft ja aus. Lg Yvette mit Leonie


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So hört sich das ganz sinnvoll an leo, ich hoffe es ist auch so wie du sagst! Weil ich habe meine Pflicht erfüllt und mich rechtzeitug gemeldet und die am Tel. meinte ich solle eine Kopie des verbotes mitbringen und den Mutterpass, sie klang ganz nett! Ich hoffe, das ich Glück habe, denn habe hier schon von anderen gelesen, dass sie keine Leistung erhalten haben!! Naja Daumendrücken und abwarten ;O)


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hallo dana, ich habe mal ne frage zu deinem beitrag. du schreibst, du hast selbst gekündigt. wann war das? warst du da noch in der ersten erziehungszeit und warst du da auch schon schwanger? ich müsst im juni wieder arbeiten gehen, da mir mein ag aber auch keine tz-stelle anbieten kann und ich 60 km einfache fahrt zurücklegen muss, weiss ich nun nicht genau ob ich kündigen muss oder ob er mir kündigen muss??? wir planen noch unsere zweites kind und es könnte ja sein, so gott will, dass ich bis zum juni wieder schwanger bin. was wird dann mit der nächsten elternzeit wenn ich gekündigt habe? die fällt ja dann weg oder? ganz schon verwirrend unser staat. wie lange hättest du noch arbeiten gehen müssen bis zur geburt des nächsten kindes? gruß silke