Angekinabauu
Hallo ihr Lieben
Ich bin völlig verwirrt hatte grade ein Gespräch bei der Schwangerschafts Beratung ich habe letztes jahr im Mai mein erstes kind bekommen und lasse mir das elterngeld 1 jahr auszahlen also bekomme ich die letzte Zahlung ende april.. So jetzt würden wir gerne ein zweites kind bekommen... Elternzeit habe ich beim Arbeitgeber bis nächstes jahr beantragt.. Wir hätten genug gespart um die 0 Monate quasi zu überbrücken.. Die frau von der Beratungsstellen sagte mir eben das ich dennoch wenn ich jetzt schwanger werden würde beim mindestsatz bei der Berechnung des neuen elterngeldes wäre? Ich verstehe nicht warum? Es werden doch 12 Monate ausgeklammert? Und ich bekomme jetzt 1250€ elterngeld, also so schlecht habe ich vorher nicht verdient?
Ja, es werden die 12 Monate ausgeklammert, in denen du EG bekommen hast bis zum Mai. Alle Monate danach gehen mit 0€ ein. Wenn du mehr Geld willst, musst du arbeiten gehen, zB TZ in EZ. Auch beim Zweiten gelten die 12 Monate vor Mutterschutz. EZ/EG schützt da nicht vor, wenn das 1. Kind erst mal 1 Jahr ist.
Ich denke es wird daran liegen, dass du ja ein paar Monate haben wirst, die mit 0€ berechnet werden. Ab Mai würde ja quasi 0€ berechnet werden. Die 12 Monate Elterngeld werden ja ausgeklammert. Theoretisch werden dann noch ein paar Monate deiner Arbeitszeit mitberechnet, je nachdem wie schnell dein nächstes Kind geboren wird.
Du könntest auch noch prüfen, ob du die beiden letzten Monate Basiselterngeld nicht in 4 Monate EG plus umwandeln kannst. Wenn du dann sehr zeitnahe wieder schwanger werden möchtest, kannst du max. 14 Monate mit EG Bezug ausklammern lassen.
Ja das habe ich mir heute auch überlegt wäre ja super wenn es mit der schwangerschaft so schnell klappen würde
Erkundige dich bitte ob der Vorschlag möglich ist. Ich hatte das EG auf 24 Monate aufgeteilt und mir wurde gesagt, dass trotzdem nur die 12 Monate ausgeklammert werden. Es sind ja trotzdem 12 Monate für die es berechnet wurde, es wird ja nur auf 24 Monate ausgezahlt. Sonst könnte man ja problemlos 2 Jahre ausklammern (wenn man das EG entsprechend auszahlen lässt).
Nein, es sind 14 Monate mit EG-Bezug, die maximal ausgeklammert werden können.
Ja richtig 14 Monate werden ausgeklammert. Das ist mega wichtig!!!!
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