Mitglied inaktiv
hallo habe das hier gerade mal gefunden lest es euch mal durch hier steht alles übers erziehungsgeld elterzeit und mehr http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Familie/leistungen-und-foerderung.html liebe grüße tanja
Danke für die gute Information. Trotzdem verstehe ich jetzt nicht, wer nun Elterngeld oder Erziehungsgeld bekommt. Bei meinem Sohn bin ich ein Jahr zu Hause geblieben und habe dadurch das Budget in Höhe von 450 € Erziehungsgeld bekommen. Ja und wer bekommt nun die 67 % vom Nettogehalt Elterngeld? Weiß das jemand? Viele Grüße Sandra
67 % vom Nettogehalt bekommen die Mütter die vor dem Kind gearbeitet haben. Alle anderen ( hausfrauen, im Erziehungsurlaub...also alle die zu Hause sind bekommen 300E für 1 Jahr! Claudia
Ich verstehe nur eins nicht, gibt es jetzt Erziehungsgeld und Elterngeld???? Oder nur das Elterngeld?????? Das finde ich nirgendswo??? Mit dem Elterngeld werden mal wieder Familien beschissen, die mehrere Kinder bekommen wollen, denn mit 2-3 Kindern ist es schwierig nach zwei Jahren zu arbeiten. Die die eh gut verdienen bekommen noch mehr!!!!!!! Super!!! Na dann können wir bald einen Durchschnitt von 1,0 Kind pro Familie erwarten!!! Haha!!!! LG JOhanna
...dem Mutterschaftsgeld? Ich gehe ja immer voll arbeiten, außer im gesetzlichen Mutterschutz. Da müsste es doch weiterhin die volle Lohnfortzahlung von Arbeitgeber + Krankenkasse geben, oder? Das hatte ja noch nie was mit dem Erziehungsgeld/Elternzeit zu tun! LG
ich habe bis zur geburt meines sohnes ( ein jahr alt) gearbeitet. bin dann in muschu und dann für 2 jahre die elternzeit. angenommen ich würde jetzt schwanger werden und im febr. das baby kommen. bekomme ich dann nicht die 67% vom nettogehlt. bin doch weiterhin angestellt! das ist do schiss wenn ich nur 300 euro bekommen würde. abgesehen davon bekomm ich jetzt fast nüscht :-/ lg anne mit elias`01 und aaron`05
Beispiele zum Geschwisterbonus: Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils € 1.500 brutto (Busfahrer und Verkäuferin): Bei Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV erhält jeder der Partner etwa € 1.040 netto. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut € 700. Das Nettoeinkommen des Partners steigt durch Wechsel in die Steuerklasse III auf rund € 1180. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über € 2.030, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens. Dann wird innerhalb von zwei Jahren, in denen die Mutter nicht erwerbstätig war, das zweite Kind geboren. Eigentlich würde die Familie nur den Mindestbetrag des Elterngelds von € 300 erhalten. Aufgrund der schnellen Geburtenfolge kommt jedoch die Geschwisterregelung zur Geltung: Es wird zusätzlich ein Differenzausgleich von 50 Prozent zum Elterngeld vor der Geburt des ersten Kindes gezahlt. Die Familie erhält damit insgesamt ein Elterngeld von € 500 und hat zusammen mit dem weiteren Kindergeld € 2.290 im Monat zur Verfügung. dies nachzulesen bei www.elterngelt.net