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Wird die Staatliche Prüfung zum RettSan (NRW) in Niedersachsen anerkannt?

Wird die Staatliche Prüfung zum RettSan (NRW) in Niedersachsen anerkannt?

Zero

Weiß das jemand? Am besten mit Link!


omagina

Antwort auf Beitrag von Zero

warum sollte sie nicht...??..aber ich bin nicht fachfrau...da gibts bestimmt welche die das genau wissen..lg


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von omagina

Wird nicht überall gemacht. Meine Freundin ist in Hamburg Altenpflegerin. Sie hat dort ihre Ausbildung zur Altenpflegerin gemacht. Hier in Schleswig Holstein ist sie jedoch nur als Helferin zugelassen. Weshalb sie wieder in Hamburg arbeitet.


Zero

Antwort auf diesen Beitrag

Nein, wird nicht überall gemacht. In NRW ist RettSan mit staatlicher Prüfung, in Niedersachsen nur ein Kurs - so mein letzter Wissensstand. Mein ggf. neuer AG bat mich nachzuforschen, ob die staatliche Prüfung in Niedersachen anerkannt wird.


dhana

Antwort auf Beitrag von Zero

Hallo, RettSan ist ja keine Berufsausbildung, von daher denke ich nicht das es Probleme mit der Anerkennung in verschiedenen Bundesländern geben sollte. Die Ausbildung wurde von den Hilfsorganisationen bundesweit einheitlich geregelt. Wenn man seine Urkunde hat, ist es egal in welchem Bundesland die gemacht wurde. Was anders ist, wenn man nur einen Teil der Ausbildung hat (nur Theorieprüfung?) und den praktischen Teil wo anders machen möchte... da kann es Probleme mit der Abstimmung untereinander geben. Gruß Dhana


Zero

Antwort auf Beitrag von dhana

Wenn ich nur einen Teil der Ausbildung hätte, dann hätte ich an der staatlichen Prüfung nicht teilnehmen können.


dhana

Antwort auf Beitrag von Zero

Hallo, es gibt Hilfsorganisationen, die machen eine Theorieprüfung am Ende des Theorieblocks, bevor die Leute ins Rettungswachenpraktikum gehen.... und nein, das ist dann nicht die staatliche Abschlussprüfung mit Anerkennungsurkunde. Wenn du die Anerkennungsurkunde hast, gilt die in ganz Deutschland. NRW - Ausbildungsverordnung für RettSan: § 15 Gleichwertige Ausbildungen (1) Eine nach den Grundsätzen des 520-Stunden-Programms (vgl. § 13 Absatz 2 Rettungsassistentengesetz) vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Nordrhein-Westfalen oder in einem anderen Bundesland, der Bundeswehr oder der Bundespolizei erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäterin oder als Rettungssanitäter ist einer Ausbildung nach dieser Verordnung gleichwertig. (2) Eine nach den Grundsätzen der Hilfsorganisationen zur Ausbildung von Rettungshelferinnen und Rettungshelfern erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ist einer Ausbildung nach dieser Verordnung gleichwertig. (3) Eine andere in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Ausbildung kann von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie gleichwertig ist. Einen solchen Passus hat jedes Bundesland in ihrer Ausbildungsverordnung. Wenn dein AG eine Hilfsorganisation ist, sollte das der dort Zuständige allerdings wissen. Gruß Dhana


Zero

Antwort auf Beitrag von dhana

Mein ggf zukünftiger AG ist keine Hilfsorganisation. Könnte erklären, warum er es nicht weiß Danke für die Infos das bringt uns schon weiter.


Nenilein

Antwort auf Beitrag von Zero

Hast du die Prüfung an einer Schule für RA/NotSan gemacht oder bei einer Organisation direkt?


Zero

Antwort auf Beitrag von Nenilein

An einer Schule. Ausgebildet von NotSan und NÄ. Die Prüfung wurde von zwei NotSan, einem NA und dem Prüfungsausschuss abgenommen (schriftlich, mündlich und zwei mal praktisch (einmal aktiver und einmal passiver Part). Der RettAss gibt es seit Ende '14 nicht mehr, dafür wurde der NotSan ins Leben gerufen.


Nenilein

Antwort auf Beitrag von Nenilein

Danke, aber nur weil es den RA nicht mehr als Ausbildung gibt gibt's mich trotzdem noch, und ich darf sogar Lehren Ich denke die Anerkennung wird kein Problem sein.