Mitglied inaktiv
Genehmigungsfreie Baumaßnahmen § 69 NBauO Für eine ganze Reihe von Vorhaben verzichtet der Gesetzgeber auf eine Genehmigungspflicht. Nachfolgend sind die wichtigsten Baumaßnahmen aufgeführt. Zu beachten ist jedoch, dass auch die genehmigungsfreien Vorhaben in vollem Umfang dem öffentlichen Baurecht entsprechen müssen (z.B. Einhaltung der Grenzabstände, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Standsicherheit). Baugenehmigungsfrei sind u.a. folgende Maßnahmen: Gebäude bis 70 m² Grundfläche und 4 m Höhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren oder zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen bestimmt sind und keine Feuerstätten haben, Wenn ich das so lese dann muss ich das nicht genehmigen lassen ??? Es geht um einen Weideunerstand
wenn quadratmeter und höhe eingehalten werden und du denen keinen ofen einbaust, dann ist es genehmigungsfrei
wnn der UNTERSTNAD NIEDRIEGER ALS $M; WENIGER ALS /=M" UNS KEINE feuerstätte hat, brauchst du keine Genehmigung
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