Elternforum Rund ums Baby

Wie und wo kann man eigtl das Alleinigem SR, Gemeinsames SR machen?

Wie und wo kann man eigtl das Alleinigem SR, Gemeinsames SR machen?

Tabsi83

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SR= Sorgerecht, falls es jemand nicht weiß


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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

jugendamt schriftlich erklären beim sachbearbeiter das alleinige hat frau automatisch das GS muss sie mit partner beim JA schriftlich machen würd ich aber NIE tun


tilesa

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beim jugendamt


Tabsi83

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hmm so hab ich auch immer gedacht, aber ehrlich gesagt- was ist wenn mir was passiert? Was ist wenn Papa mit Kind allein ist und es passiert was und Papa darf im schlimmsten Falle im KH dann nichts entscheiden???


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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

dann haste im portemonnaie n zettelchen wo drin steht wer im notfall angerufen werden soll und entscheidungsgewalt hat so hab ichs gemacht und ich habn testament hinterlegt bei meinen eltern und "mein wille im krankheitsfall wenn ich mich nicht mehr äussern kann"


Tabsi83

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mir gehts eher darum was ist wenn unserem Kind was passiert und ich nicht da bin


tilesa

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

wenn sich ein vater auch liebevoll kümmert. dann hat er auch ein recht aufs sorgerecht. so seh ich das immernoch. trotz meiner schlechten erfahrung. tabsi in deinem fall hätte ich es getan :)


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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

wo solltest du denn sein?


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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Ich denke, man liebt den Partner und will sich GEMEINSAM was mit ihm aufbauen? M.M. nach gehört da auch das gemeinsame Sorgerecht zu, man zieht das gemeinsame Kind ja auch gemeinsam auf... Denk nur ich so? Vorallem, wenn man heiratet, dann hat der Partner, sofern Vater, sowieso das GS. Wie will man denn da alleine Sorgeberechtigt bleiben?


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Antwort auf Beitrag von tilesa

ich find nach wie vor das GS reicht wenn er es mit der heirat kriegt.is früh genug


krümel und murmel

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ich bin zum JA und habe es bis heute nie bereut


doifelchen

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zb kann es ja wie bei mir sein, dass ein kind aus einer nicht zur ehe gekommenen partnerschaft ist und dann hab ich das alleinige sr. wenn ich es möchte - und der kv auch - können auch wir uns das sr teilen, also gemeinsam für krümelchen sorgen. das aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei mir.


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Antwort auf Beitrag von doifelchen

Ja eben.Aber wie kann man strikt dagegen sein? Ich mein, der Mann hat ja auch ein gewisses Recht und nicht alle Männer sind Arschlöcher und kümmern sich ned. Ich kenne welche die WOLLEN und dürfen nicht bzw. nur so, wie die Ex-Frau das will...


doifelchen

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mein ex-lag, also kv, bessert sich, so dass ich evtl geneigt wäre, ihm da was zuzugestehen - wenn er es wollen sollte ... der kümmert sich seit april total lieb um unsere maus, grad jetzt, da ich wegen meines zahnwehdramas die motte nicht heben mag/sollte ...