Teufel89
also zu welchen gründen dürfen die das geld einbehalten?
Ich denke,wenn eine Pfändung vorliegt!
es sei den du hast nicht gearbeitet?
Ich denke,wenn eine Pfändung vorliegt!
bei einer pfändung.
Insolvenz.
glaub ich hab deine frage verkehrt verstanden. ach ich geh ne runde schlafen
gibt es ihm nicht das recht kein gehalt auszuzahlen!!! Er darf jediglich den Pfändungsbetrag der über die Pfändungsgrenze liegtan den Gläubiger abführen!!
Den Mindestsatz müßte er also ausbezahlen.
lg
Was ist los????
Es gibt dafür keinen Grund !!!!
Hat der Chef was begründet oder sich dazu geäußert ???
Du musst hoffen das so schnell es geht Insolvenz für die Firma angemeldet wird, vom Chef oder z.b. von den Krankenkassen wenn er die Beiträge nicht mehr gezahlt hat.
Wenn Insolvenz eintrifft, musst Du zum Arbeitsamt und zur Insolvenzstelle, da füllst Du einige Sachen aus und mach ein KREUZ beim VORSCHUSS, denn bekommst Du ziemlich schnell Dein Insolvenzgeld.
Ich drück die Daumen das Du gut aus der Sache raus kommst !
( bei mir läuft es ähnlich )
LG maaama
PN
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