luna7322
Huhu, wenn jemand dort was ersteigert hat, vorbeikommt und dann bemerkt, dass die Ware doch nicht seinen Vorstellungen entspricht- kann er dann einfach sagen: Nö, nehm ich nich und tschüß? Welche Rechte habe ich dann bei ihm und kann ich Hilfe bei e... erwarten?
Hilfe von Ebay? Nö, nicht wirklich! Du kannst nur über Ebay die Transaktion abbrechen und bekommst die Provision und die Angebotsgebühr wieder. Alles andere, also rechtliche Schritte, kannst Du nur Privat einleiten.
Ich finde man kann das mit einer Erklärung auch einfach hinnehmen. Auktion abbrechen, dem unterlegenen Bieter anbieten usw.
Die letzten 10 Beiträge
- Katastrophale nächte..
- Nub Methode, kennt sich jemand aus?
- Autositz Gruppe 1
- Habt ihr eure Spaziergänge in dem Alter auch mehr auf Trage umgestellt?
- Kind 18 Monate trinkt nachts 1 L
- "Erstausstattung" zweites Kind
- Hörspiele zum einschlafen
- Plötzliche Angst vorm eigenen bett ?
- Silvester / Kinder wach
- Test Blastozystentranfer plus 13 negativ