Mitglied inaktiv
aber wie wird es denn mit denn freundebüchern der kindern ,mit inkrafttreten der neuen datenschutzerklärung??? da gibt es ja so manch heikle frage ...
Ich sag doch Wurscht was man macht am Ende hat eh irgendwer deine Daten... Erheiternder Artikel dazu https://derstandard.at/2000080295011/Frustabbau-mit-Memes-So-lacht-das-Netz-ueber-die-DSGVO
weisst du, ich bin da in eigener sache mega entspannt aber da gibt es ja noch die vielen anderen familys... ich möchte gar nicht daran denken ,was mir blühen könnte
Ich denke am Ende kannst du eh nichts machen, da muß er wohl durch der Lurch wenn er ein Frosch werden will... Ich denke der Großteil der Menschen wird es ohnehin ähnlich sehen, und am Ende wissen die meisten gar nicht wie ihre Daten weitergegeben wurden, die Gefahr dass dir dadurch Probleme entstehen ist meiner Meinung nach eher gering
Die kommen in den safe
Frage nicht verstanden, setzen 6
Ich würde denken, wenn ich in ein Buch Daten schreibe, die für die anderen Schreibenden dann sichtbar sind, dann sollte das quasi einem stillschweigenden Einverständnis gleich kommen. Nur verkaufen würde ich das beschrieben Buch nicht ;-)
...sag das nochmal, wenn Dir da jemand mit einer Milliönchen-Summe vor der Nase rumwedelt! Das sind doch alles unverzichtbare, wichtige Daten zukünftiger Kunden und Wirtschaftsankurbler!
WENN MAN ÜBERSCHLAGEN KANN: WAS FÜR EINEN GUTEN ANWALT NOCH ÜBRIG BLEIBT dann verkaufe ich auch die freundebücher griiiins
Aber jetzt geht das nur mehr wenn du uns beteiligst
mist , da sieht man mal wie leichtgläubig ich bin gröhl
Man, man, man... dass Du hier auch immer alles gleich breit treten mußt Ich hoffe, niemand weiß, wo Du wohnst...
Ach DAS lässt sich schnell herausfinden
ich bin nicht von hier, ich habe fell am hintern und ohren..also macht euch keine mühe
....
Hej! Die ganze Panik beruht doch auf einem großen Mißverständnis. Natürlich sind die Regeln geändert, letztendlich ist das gut so - und ich erfuhr z.B. gerade gestern ziemlich nebenher, daß in Dk einiges bei einer großen Firma anders gemacht wurde, weil es eben EU-einheitlich sein muß und Dtld. striktere Regeln als DK hat (wen wundert DAS? ) ABER: Letztendlich besagt alles, was gerade passiert, doch nur, daß es neue Regeln gibt, denen man evtl. zustimmen muß --- aber letztendlich ist es dieser Hinweis, der wichtig ist - wo kann ich neue Regeln einsehen, welche Rechte habe etc. MEHR nicht. Deswegen muß man jetzt nicht sämtliche Daten rauswerfen - reine Panikmache! (Bei uns hier in machen Bereichen auch: Tagesmütter, die keine bilder mehr aufbewahren dürfen - Schuß mit Abschieds-Scarp-Büchern über eine schöne Zeit .. etc.) - alles Quatsch. Gruß Ursel, DK
Schau mal nach, ob dann da im Feld Berufswunsch Abmahnanwalt steht, die Seite würde ich dann heraustrennen und dann den Eltern zurückschicken, also so rein präventiv... Meine Lütte hat ein Poesiealbum, ich könnte ja die neue Verordnung mal ausdrucken und dann vorne hereinkleben. Mal schauen
Uiuiui, für was verwendet Ihr denn die Freundschaftsbücher??? Art. 2 DGSVO: "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten." Ein für persönliche Zwecke geführtes Freundschaftsbuch würde ich also jetzt glatt mal von der Geltung der DGSVO ausnehmen - es sei denn natürlich, es soll später an die Presse verkauft werden...
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