Dreamy
Hat man nach der Elternzeit Anspruch auf seinen nicht genommenen Urlaub der während der Elternzeit nicht in Anspruch genommen werden konnte? Weitere Daten: Arzthelferin in TZ (24 Stunden die Woche) Unter 15 Mitarbeiter Vollzeitkräfte haben 24 Tage urlaub im Jahr, Teilzeitkräfte anteilig Elternzeit vom 11.01.2014 bis 11.01.2015 Davor im Beschäftigungsverbot ( ab Mai 2013) bis zum Mutterschutz (MuSchu begann im Dezember 2013) Hoffe es kann mir jemand helfen. LG Dreamy
Ja, der Urlaub kann nach der Elternzeit genommen werden, § 17 BEEG
Okay. Und in dem Jahr wo ich in EZ bin habe ich da auch Anspruch auf Urlaub?
Nur für Monate, in denen du nicht komplett in EZ warst.
Nein, während der Elternzeit entsteht kein Urlaubsanspruch.
Für den Mutterschutz hat man Urlaubsanspruch, für den Rest der Elternzeit nicht.
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