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Urlaubsanspruch Elternzeit

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Urlaubsanspruch Elternzeit

Dreamy

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Hat man nach der Elternzeit Anspruch auf seinen nicht genommenen Urlaub der während der Elternzeit nicht in Anspruch genommen werden konnte? Weitere Daten: Arzthelferin in TZ (24 Stunden die Woche) Unter 15 Mitarbeiter Vollzeitkräfte haben 24 Tage urlaub im Jahr, Teilzeitkräfte anteilig Elternzeit vom 11.01.2014 bis 11.01.2015 Davor im Beschäftigungsverbot ( ab Mai 2013) bis zum Mutterschutz (MuSchu begann im Dezember 2013) Hoffe es kann mir jemand helfen. LG Dreamy


Jaybe

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Antwort auf Beitrag von Dreamy

Ja, der Urlaub kann nach der Elternzeit genommen werden, § 17 BEEG


Dreamy

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Antwort auf Beitrag von Jaybe

Okay. Und in dem Jahr wo ich in EZ bin habe ich da auch Anspruch auf Urlaub?


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Dreamy

Nur für Monate, in denen du nicht komplett in EZ warst.


Jaybe

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Antwort auf Beitrag von Dreamy

Nein, während der Elternzeit entsteht kein Urlaubsanspruch.


hamnavoe

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Antwort auf Beitrag von Jaybe

Für den Mutterschutz hat man Urlaubsanspruch, für den Rest der Elternzeit nicht.