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Engelchen123

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Ist es normal das man den Urlaub vom alten Jahr mit ins neue nimmt oder ist es entscheidung des Arbeitegebers? In meinem Arbeitsvertrag steht diesbezüglich nichts drin.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Was ist schon normal Manche AG verlangen, dass der Urlaub vollständig im "alten" Jahr genommen wird, andere AG "erlauben", dass der Urlaub bis zu einem bestimmten Zeitpunk, z.B. 31. März, ins neue Jahr übertragen wird. Und mit einer Sondergenehmigung ist sowieso alles möglich!


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Danke dir, dann muss ich mal fragen wie meine Chefin das macht.


andrea_m

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

*g* wäre es dir lieber das er verfällt? Ich denke wenn du den Urlaub innerhalb des Jahres aufbrauchen hättest müssen, dann wüsstest du das. Lg


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von andrea_m

neee ich nehm ja im Oktober Urlaub, aber habe dann noch ein paar Urlaubstage und hatte überlegt sie mit ins neue Jahr zu nehmen.


guinan

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Hier gilt: Der Urlaub sollte möglichst bis zum Ende jenes Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist, verbraucht werden. Ist dies nicht möglich, wird der offene Urlaubsanspruch in das folgende Jahr übertragen. Zu einer Urlaubsverjährung kann es erst dann kommen, wenn sich drei volle Urlaubsansprüche angesammelt haben und ein vierter Urlaubsanspruch entstehen würde. Mit jedem Urlaubsverbrauch wird zunächst immer der älteste noch offene Urlaub aufgebraucht.


yartina

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ich meine, dass der AG das selbst bestimmen kann wie er es gerne hätte.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Bisher war es so, das die Angestellten ihren Urlaub bis zum März des nächsten Jahres nehmen konnten. Ab 2015 ist es so, das der komplette Urlaub in dem Jahr genommen werden muss, wo er anfällt und darf nicht mehr ins nächste Jahr mit rüber genommen werden. So steht es wohl auch im Gesetz drin.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Wir dürfen bis zum 30.09. des Folgejahres den alten Urlaub, so er noch da ist, nutzen.