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Testament

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fracla

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Ihr wisst doch immer soviel und ich will das jetzt nicht googlen: Meine Mutter ist letzte Woche gestorben, mein Vater schon vor 2 Jahren. Ich bin mir ziemlich sicher, dass meine Eltern ein Testament hatten und es bei einem Notar gemacht wurde. Meine 2 Schwestern wissen nichts dazu. Ich bin nun der Meinung, dass der Notar irgendwie Kontakt mit uns aufnimmt. Oder müssen wir und an ihn wenden? Mein Mann und ich haben auch ein Testament und mich meine mich zu erinnern, dass der Notar damals gesagt hat, dass bei jedem Sterbefall geprüft wird, ob ein Testament hinterlegt ist. Was wisst Ihr dazu?


engelchen0108

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Antwort auf Beitrag von fracla

erstmal mein beileid ich kenne es auch so das der notar dies prüft und alle erben ausfinig machen wird er kommt dann auf euch zu so das ihr noch entscheiden könnt ob annehmen oder ablehnen


fracla

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Antwort auf Beitrag von engelchen0108

Danke. Meine Mutter wird mir noch oft fehlen, aber sie war immerhin schon 81 und körperlich nicht mehr ganz so fit und hatte Probleme mit dem Herz. Ich versuche mich auch damit zu trösten, dass sie keine schwere Krankheit mit Schmerzen hatte oder sonst wie leiden musste. Sie ist zwar im Krankenhaus gestorben, aber nachts beim Schlafen hat das Herz aufgehört zu schlagen. Und da es nur noch meine Schwestern und mich gibt, müssen wir uns nun halt um so Sachen kümmern wie Testament


mf4

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Antwort auf Beitrag von fracla

Falls der Notal nichts vom Ableben weiß kann das auch anders laufen. Irgendwer muss ihn ja ansprechen. Die 6-Wochen-Frist gibt es ja auch zu beachten sonst ist man womöglich Erbe von Dingen die man nicht wollte. Mein Beileid :(


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von mf4

Gibt es ein notariell beglaubigtes Testament, gibt es ein Vermerk beim Standesamt des Geburtsortes. verstirbt jemand, wird immer das Standesamt des Geburtsortes informiert und der Hinweis geht zum Notar, der Euch wiederum anschreibt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Das Standesamt muss ja erstmal in Kenntnis gesetzt werden? Macht das in dem Falle das Krankenhaus?


MartaHH

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Wenn ein Testament notariell beurkundet und beim Nachlassgericht hinterlegt wurde, dann wurden damals die jeweiligen Standesämter der Geburt benachrichtigt. Die bekommen auch Nachricht vom Todesfall und geben das wiederum ans Nachlassgericht weiter. Das Gericht eröffnet dann das Testament und informiert die Erben. Der Notar ist in aller Regel damit nicht weiter befasst. Entweder gibt er nach Beurkundung das Testament zur Hinterlegung an das Nachlassgericht (in den meisten Fällen) oder den Leute zur eigenen Verwahrung mit (selten). Noch seltener wird ein Testsment beim Notar aufbewahrt. Manchmal sieht man in Fernsehfilmen Testamentseröffnungen beim Notar. Das hab ich in 20 Jahren Notariat nie erlebt, muss aber dazu sagen, dass das Notariatswesen Ländersache ist und sich daher von BL zu BL doch unterscheiden kann.


Texas

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Antwort auf Beitrag von MartaHH

das Gericht eroffnet dann das Testament..... es sei denn es ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von MartaHH

Bei meinem Vater hat der Notar die Erbsachen geregelt.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Texas

ja stimmt, das Nachlassgericht macht das, nicht der Notar.


MartaHH

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Antwort auf Beitrag von Texas

Ob ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, erfährt man erst, wenn das Testament vom Nachlassgericht eröffnet wurde! Ein TV ist in aller Regel dazu da, komplizierte Vermögensverhältnisse (wenn beispielsweise Firmen im Spiel sind oder Nacherbschaften) für die oftmals unerfahrenen Erben zu regeln. Ist auch eher selten. Eine besondere VertrauensPerson des oder der Erblasser, der dafür auch prozentual Geld bekommt aus dem Erbe, das er verteilt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von MartaHH

Bei meinem Vater machte das der Notar vielleicht deshalb, weil es um sehr beträchtliche Summen ging, verschiedene Immobilien usw. Wir Kinder haben alle das Erbe ausgeschlagen.


Texas

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Antwort auf Beitrag von MartaHH

Ich dachte mann weiss ob ein TV eingesetzt wurde? Ich bin TV bei meinen Eltern.


MartaHH

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Antwort auf Beitrag von Texas

Du wurdest ja vorab hoffentlich gefragt. Aber das Gericht doch erst ab Eröffnung...? Aber ich bin jetzt schon seit Jahren in anderem Gebiet berufstätig, dazu wie gesagt unterscheiden sich in manchen Einzelheiten die einzelnen Bundesländer...