Elternforum Rund ums Baby

So nun seit ihr mal mein Gehirn xD

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Engelchen123

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Ich will mal Vermieter schreiben, das ich die Küchenwand zumache und die Küchentür, die da zugemauert wurde wieder aufmachen kann. Wie schreib ich das am dümmsten?


Bonniebee

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Hallo, es reicht nicht, ihm zu schreiben, dass Du die Küchenwand zumachen und eine zugemauerte Tür aufmachen willst. Du musst ihn natürlich ausdrücklich um seine schriftliche Erlaubnis bitten. Denn es ist seine Wohnung und Du darfst hier keine baulichen Veränderungen vornehmen - auch nicht, wenn die Aufteilung von Wand und Tür früher schonmal so war, wie Du sie jetzt wieder haben willst! Es kann sonst sein, dass er Dich dazu verklagt, den jetzigen Zustand durch Handwerker wieder herzustellen. Ich würde ihm kurz schreiben: "Sehr geehrter Herr Soundso, ich möchte Sie um Zustimmung für einen kleinen Umbau Ihrer Wohnung bitten: Ich würde gern eine Wand zwischen Wohnzimmer (?) und Küche hochziehen bzw. den vorhandenen Teiler ganz schließen. Dafür möchte ich die ehemalige, inzwischen zugemauerte Küchentür wieder aufreißen und eine neue Tür samt Rahmen und Zargen einbauen. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob Sie dieser baulichen Veränderung zustimmen. Vielen Dank und freundliche Grüße, XY" LG


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Bonniebee

Das er zutimmen muss weis ich , und danke für deine Vorlage, klingt sehr gut. Weist du ob ich es wirklich durch ein Fachmann machen muss, steht nicht im Mietvertrag.