Elternforum Rund ums Baby

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benny&yannick

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Hast du durch die "stille Geburt" auch Mutterschutz? Ist eine ernstgemeinte Frage. Und krank wäre ich in dem Fall, solange ich es für nötig halte.


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Nein steht einem erst ab Geburtsbericht von 500g zu.


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Nur wenn es rechtlich gesehen eine Totgeburt (Lebensmerkmale nach der Geburt und / oder über 500 g) war und keine späte Fehlgeburt :(


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Traurig....! Aber das ist unsere Rechtssprechung


pothi

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

was möchtest du denn selber? arbeiten oder nicht? ich denke du würdest evtl. noch gerne länger "krank feiern" dann sag das deinem arzt so!