77shy
Es geht um meine Schwägerin. Sie ist seit kurzem schwanger und auch seit kurzem arbeitslos (war Altenpflegerin, wurde entlassen, aber nicht wegen der Schwangerschaft). Nun war sie heute beim Arbeitsamt und dort wurde ihr gesagt, dass sie von ihnen kein Geld zu erwarten hat, da sie schwanger ist. Stimmt das denn? Denn auch als Schwangere steht sie doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, oder? MfG
ich denke, sie wird tatsächlich nichts bekommen... auch Mutterschaftsgeld/Elterngeld wird sie warscheinloch nicht bekommen...
sie steht als schwangere dem Arbeitsmarkt zur Verfügung??? Ziemlich aussichtslose sache oder? ich stelle doch niemand ein der wegen geburt und kind dann erst mal ausfällt..sie wird denke ich zur nächsten Arbeitsagentur gehen müssen und H4 beantragen..
sie bekommt alg 1 das steht ihr zu auch wenn sie schwanger ist.
Da wäre ich mir so gar nicht ganz sicher, immerhin ist es legitim, bei einem Bewerbungsgespräch die Frage nach einer Schwangerschaft zu verneinen. Arbeitslosengeld 1 müsste ihr doch zustehen, sie hat dafür eingezahlt!!!! Frag mal bei Baby und Job und/oder aktuell, da gibts ein paar Leute, die das wissen müssten. Grüße
Es kommt darauf an, wie lange deine Schwägerin in ihrem alten Job beschäftigt war! Wenn sie über 12 Monate dort angestellt war, hat sie im Kündigungsfall, seitens des Arbeitgebers, Anspruch auf 6 Monate ALGI. Danach würde sie dann ins ALGII fallen.
Davor war sie aber woanders beschäftigt. MfG
http://www.ln-online.de/artikel/2838310/Arbeitslosengeld_f%FCr_Schwangere_gestrichen.htm Ne, stegt ihr nicht mehr zu und ich werde jetzt gerade mal wieder ziemlich W Ü T E N D !!!! Sorry, musste gerade schreien
Wenn sie davor ohne Unterbrechung woanders beschäftigt war, zählt das dazu. Sofern 12 Monate zusammen sind, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I......
Lies bitte mal den Artikel, den ich eingestellt habe (nicht gegen dich, sondern gegen dieses Land und diese Frau, die ja angeblich so familienfreundlich ist
Das ist ja heftig. Wo gibts denn sowas???? Also, hier in Berlin ist es noch so, wie ich geschrieben hatte. Langsam aber sicher dreht "Deutschland" am Rad. Haben die nichts Besseres zu tun, als immer wieder solch sinnlose und völlig diskriminierende Gesetze zu erstellen? Es wird immer heftiger hier!!!!!
Ich werde mich morgen da mal dienstlich ransetzen, mir ist das nämlich auch völlig neu und ein starkes Stück. Ich berichte dann
warum sollte sie kein algI bekommen,wenn sie schwanger ist?! sie kann doch dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. schwanger?arbeitslos? konnte sieda gekündigt werden?
kann sie ev. nachweisen dass sie zum Kündigunszeitpunkt schon schwanger war? Dann ist die Kündigung nämlich ungültig.
oder irre ich da.... Also das würde ich als erstes abklären....Wann wurde sie entlassen und wußten sie da schon(was glaube ich aber keine Rolle spielt) das sie schwanger ist.... Ich denke mal das sie bei der Arge schon richtig ist....Soll sich da mal nicht anwimmeln lassen....Wo soll sie denn sonst Geld herbekommen?Wüßte nicht was eine Schwangerschaft damit zu haben sollte.... Ich frage gerne mal meine Mutter wenn ich sie morgen sehe(sie arbeitet bei der Arge).... Gruss Sandy
Sehe ich auch so! Wenn sie nachweislich schwanger war, als sie gekündigt wurde, ist die Kündung nicht rechtens! Und dann muss sie auf alle Fälle dem Arbeitsmarkt zur Verfügungen stehen, auch wenn die Chancen schlecht stehen! Aber ich habe noch in der 12.SSW einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, also unmöglich ist nix...
Ich habe ja beim ersten Kind die Ausbildung geschmiessen, wusste allerdings nicht, dass ich schwanger war. Ich habe bis zum Mutterschaftsgeld ALG1 bekommen und dann halt nix mehr. Auch kein Hartz4 (damals die Unter25-Regelung) Ich bin halt nach dem Mutterschutz arbeiten gegangen. Vermittelt wurde ich zwar, aber ich habe es erst dort erfahren und dann wurde mir freigstellt ob ich es machen wollte. Und dann wurde ich nicht mehr vermittelt. LG (das alles ist aber nun 6 Jahre her)
http://www.sozialleistungen.info/news/08.12.2010-urteil-arbeitsfaehige-schwangere-hat-anspruch-auf-leistungen-der-arge/?utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Newsletter Vielleicht hilft es dir ja weiter?
Vielleicht hat es sich ja schon wieder geändert? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Ich speicher mir den Link ab. Muss die Kinder zur Arbeit bringen. Morgen nachmittag habe ich zwischen Weihnachtskekse und beschaulicher "Wir arbeiten heute nicht mehr viel im Büro" etwas sinnvolels zu tun ;-9 Recherche!!!!
Ja das mach mal bitte! Würde mich auch interessieren was nun stimmt! lg
wenn sie nur einfach schwanger ist gekommt sie arbeitslosengeld auf alle Fälle wenn sie ein Beschäftigungsverbot hat dann kann es sein das sie nix bekommt meine schwester hat es aber auch mit beschäftigungsverbot bekommen hat einfach ein Urteil vorgelegt und da haben sie gezahlt Da die Freundin ja nur schwanger ist und kein beschäftigungsverbot hat ist sie vermittelbar für eine Arbeitsstelle und bekommt ALG 1.
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