Krümel006
Hi! Seit 01.01. gilt das doch, dass man entscheiden kann, ob man Rentenversicherungsbeitrag (4% glaub ich) zahlen möchte oder nicht, zumindest bei den schon bestehenden Jobs. Sollte man den Beitrag lieber bezahlen oder sich lieber befreien lassen? Was findet ihr besser? Viele Grüße
Es sind 3,9 %. Macht knapp 19 € weniger jeden Monat die du raus bekommst. Ist die Frage, um wie viel Cent das deine Rente aufstockt. ich glaube nicht, dass sich das lohnt. Übrigens gab es die Möglichkeit schon immer. Nur war es bis 2012 so, dass man dem AG sagen musste, du ich möchte das in die RV einzahlen. Jetzt ist es andersrum. Man muss sagen, dass man es nicht möchte.
Auf jeden Fall bezahlen! Oder wovon willst du später leben? Oder du tust so, als ob du die Prozente bezahlst, legst das Geld aber an!
Wie sinnvoll es ist, die Rentenversicherungsbeiträge bei einem 450 Euro-Job zu bezahlen kannst du hier nachlesen: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/00_startseite/01_thementeaser/startseite_450.html In meinen Augen bringt es für dich nur Vorteile Gruß Sylvia
DA macht es wahrscheinlich echt sinn, die 3,9 % jeden Monat in ein Sparschwein zu werfen. ich glaub da hat man mehr von am Ende. Aber genau sagen kann das heute eh keiner.
Hab mich befreien lassen....
ob sich das lohnt
ich hoffe,das ich im alter,überhaupt noch ne rente bekomme
Ich kopiere hier mal einen Auszug aus dem vorher genannten Link: Wer sich hingegen nicht befreien lässt, erwirbt durch die Beschäftigung vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Die Rentenversicherungsträger berücksichtigen diese Zeiten in vollem Umfang bei den erforderlichen Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) für alle Leistungen der Rentenversicherung. Vollwertige Pfichtbeitragszeiten sind wiederum Voraussetzung um: gegebenenfalls früher in Rente gehen zu können, Leistungen zur Rehabilitation zu erhalten (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben), einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erwerben oder aufrecht zu erhalten, den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu haben und Übergangsgeld während der Teilnahme an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung zu erhalten, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (mehr) besteht. Zudem erhöht sich der Rentenanspruch und kann die staatliche Förderung für private Altersvorsorge, beispielsweise die so genannte Riester-Rente, sowohl vom Minijobber als auch vom Ehepartner beansprucht werden. Schon aus den vorgenannten Gründen finde ich es wichtig, sich nicht befreien zu lassen. Gruß Sylvia
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