MamaMitHerz2013
Guten Abend miteinander, wir haben am 22.11. den Kaufvertrag für unsere Eigentumswohnung unterschrieben, in welche wir kommenden Sonntag einziehen. Am 07.01. hatten wir ein Gespräch mit der Hausverwaltung und diese sprach uns darauf an, ob der alte Eigentümer den Stromkasten schon umgebaut hätte, da sich dieser noch im Fitnessstudio nebenan befindet. Dies verneinten wir, da der ehemalige Eigentümer nichts davon sagte. Wir haben uns natürlich, als die Wahl für diese Wohnung im September fiel, die Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen (2015-2017) geben lassen und da war noch nichts beschlossen. Jetzt hat uns die Hausverwaltung das Protokoll von der letzten Sitzung im Oktober geschickt und da steht klar drin, dass der Umbau beschlossen wurde und bis 31.12. in die Wege geleitet werden soll. Selbst am 22.11. bei der Kaufvertragsunterzeichnung sagte er kein Wort über die beschlossene Maßnahme. Am 31.12. bekamen wir dann such die Schlüssel und auch da hat er kein Wortlaut gesagt. In die Wege geleitet hat der ehemalige Eigentümer wohl auch noch nichts, da er uns weder informiert hat und der Stromkasten immer noch unberührt an seinem Ort hängt. Laut Protokoll soll der Stromkasten bis zum April 2019 umgebaut sein. Wir und auch die Hausverwaltung hat ihn versucht zu erreichen, aber ohne Erfolg. Jetzt ist unsere Frage, ob wir nun für den Umbau und die dadurch entstehenden Kosten verantwortlich sind oder, ob der alte Eigentümer noch dazu verpflichtet ist?
Rechtlich ist es so, dass ihr durch den Kauf in die Rechte und Pflichten der WEG eingetreten seid. Das bedeutet, dass ihr die beschlossenen Maßnahmen umsetzen müsst. Macht ihr das nicht, dass kann die WEG gegen Euch vorgehen. Da die Umbaumaßnahme Euch vom Verkäufer nicht offengelegt worden ist, dass könnt ihr evtl. die Kosten für den Umbau von ihm ersetzt verlagen. Allerdings müsst ihr beweisen, dass er Euch das in Kenntnis verschwiegen hat. Könnte etwas kompliziert werden, wenn ihr Euch nur die Protokolle von 2015 - 2017 habt vorlegen lassen - warum habt ihr auf 2018 verzichtet?
Haben nicht darauf verzichtet, aber die Versammlung war ja im Oktober und wir bekamen die Protokolle im September. Bis zu dem Zeitpunkt gab es ja keine wwitere sitzung auser die in 2017 - also zu dem Zeitpunkt letzter Punkt in den Beschlüssen. Wir wussten auch nicht, dass im Oktober die nächste Sitzung ist. Er wusste ja zu dem Zeitpunkt, dass wir die Wohnung kaufen wollen und hätte uns darüber informieren sollen bzw. spätestens bei der Unterzeichnung des Vertrages - da ja dort extra festgeschrieben ist, wenn besondere Maßnahmen beschlossen wurden. Zudem hat er der Hausverwaltung die Durchführung der Maßnahme auch zugesichert.
Soweit ich mich erinnern kann, muss derjenige zahlen der zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Grundbuch eingetragen ist. Selbst wenn das noch zutrifft (die Eintragung dauert ja immer) ist natürlich die Frage mit wieviel Aufwand das umzusetzen ist wenn der jetzt schon abgetaucht ist...
Ich würde sagen, er hat Euch reingelegt, und es ist wahrscheinlich, dass Ihr auf den Kosten dafür sitzenbleibt. Offensichtlich hat er ja den Beschluss vom Oktober, der Eure Wohnung betrifft, verschwiegen, vermutlich, weil er befürchtet hat, dass Ihr dann die Kosten dafür von ihm haben wollt bzw. darauf bestehen würdet, dass er die Maßnahme vorher noch durchführen lässt. Ich würde so vorgehen: Ein Angebot (mehrere Angebote) für diese Arbeiten einholen, um zu wissen, was finanziell auf Euch zukommt. Wenn es überschaubar bleibt, würde ich ihn nur damit nerven, immer wieder anrufen und auch entsprechende Schreiben aufsetzen, die ihn vorwarnen, dass Ihr, sollte er sich mit Euch diesbezüglich nicht zusammensetzen, eine Klage erwägt. Hier geht es von Nachlässigkeit bis zu Betrug, also ggf. wäre das für ihn gar nicht so ohne. Ich würde aber, sollte er sich nicht gesprächsbereit zeigen, nichts weiter machen, sondern bezahlen, mich nur kurz darüber ärgern, das dann abhaken und mich über die schöne Wohnung freuen, die ich dann mit viel Liebe so gestalte, wie ich sie haben möchte. Shit happens. Ist ärgerlich, aber leider immer mal wieder einfach so. Wenn es sich aber als durchaus ziemlich teure Maßnahme herausstellen sollte, würde ich schauen, was die Rechtsschutzversicherung (falls Ihr eine habt) hergibt und mich ggf. anwaltlich beraten lassen. Dabei ist aber immer zu bedenken, dass man schnell mehr Kosten hat als die Kosten für die Maßnahme, wenn man sich rechtlich streitet. Vielleicht habt Ihr einen Anwalt in der Bekanntschaft, der mit ein paar offiziellen Schreiben noch etwas Druck machen kann. Soweit ich weiß - habe vor kurzem gerade noch mal einen Artikel darüber gelesen - seid Ihr mit Übernahme der Wohnung dafür verantwortlich, dass durch die Eigentümerversammlung beschlossene Maßnahmen, die Eure Wohnung betreffen, auch von Euch fristgerecht in die Wege geleitet werden. Das gilt auch für Maßnahmen, die VOR Eurer Übernahme beschlossen wurden. Ich gehe mal davon aus, dass die Umtragung der Wohnung natürlich mit Übergabe des Geldes umgehend erfolgt ist. Falls die Eigentümerversammlung überschaubar und die Leute umgänglich sind, könntet Ihr einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, aufgrund dieser Situation, mit der Ihr nicht rechnen konntet.
Mama, was steht im Kaufvertrag? Wenn da drinsteht, "gekauft wie besichtigt" oder so ähnlich, und normalerweise wird beim Kauf einer gebrauchten Immobilie so ziemlich jede Gewährleistung ausgeschlossen, dann sieht es schlecht für euch aus. Lies erst einmal im Kaufvertrag, was da drin steht!
Das ist nicht ganz korrekt. Grundsätzlich ist das so, aber wenn arglistig Mängel oder Probleme verschwiegen wurden, setzt das diese Formel außer Kraft. Ein anderer Fall, der mir bekannt ist, war ein Haus, dessen Schornstein nicht dicht war. Die Käufer hatten direkt nach Schornstein und Keller (Dichtigkeit) gefragt, und der Verkäufer gab an, alles sei ohne Tadel. Hier musste der Käufer einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. Wenn man also dem Verkäufer hier nachweisen kann, dass er den Mangel - und es ist ja einer - verschwiegen hat, obwohl nach offenen Positionen immerhin indirekt gefragt wurde, indem die Protokolle angefragt wurden, so gibt es zumindest eine Chance, dass hier eine Täuschung nachgewiesen werden kann. Wie groß die ist, kann ich nicht beurteilen. Dafür müsste man fachliche Hilfe aus dem Immobilienrechtsbereich bemühen.
Zum ersten ist der Beschluss der WEG meiner Meinung kein Mangel an der Wohnung, und außerdem lese ich hier nirgends, dass MamaMitHerz extra danach gefragt hatte. Wie denn auch, wenn sie keine Ahnung davon hatte. Mir hatte damals der Notar empfohlen, vom Verkäufer eine Bestätigung der Hausverwaltung zu verlangen, dass sämtliche Positionen ausgeglichen sind, weil mit der Eigentumsumschreibung alle Rückstände auf mich übergegangen wären. Wenn das mit dem Mangel so einfach wäre, dann hätte ich das wohl nicht gebraucht, und normalerweise empfehlen Notare keine überflüssigen Dinge.
Ich glaube auch nicht, dass das einfach wäre. Und natürlich wäre eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass alle Positionen beglichen sind, sinnvoll gewesen. Aber allein, dass die Protokolle eingefordert wurden, dient ja der Evaluierung ggf. noch ausstehender Positionen. Insofern KÖNNTE das ein Streitfall sein. Einfach ganz sicher nicht. Daher auch der Rat, auf gerichtliche Aktivitäten zu verzichten. Was ich sagen wollte, ist, dass "gekauft wie besichtigt" kein Freibrief ist, wichtige Informationen, insbesondere wenn sie finanziell nicht unwesentlich zu Buche schlagen, zu verschweigen, und dazu gibt es mittlerweile schon einige Gerichtsurteile.
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