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rechtliche Frage zu Krankheitsfall des Ehepartners

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rechtliche Frage zu Krankheitsfall des Ehepartners

karimasmama

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Hallo, kann mir jmd weiterhelfen? Wenn ein Partner zur ambulanten Op muss, daher die Kinder nicht betreut werden können, und der arbeitende Vater auf die Kinder aufpasst. Muss er Urlaub nehmen? Es gibt ja Kinderkranktage, aber in dem Fall ist die Mutter ja krank, die sonst die Kinder betreut. Auf der Arbeitsstelle wollte man das nun so abwickeln, dass der Vater für den Tag einen Haushaltshilfe beantragt rückwirkend, und selbst als Haushaltshilfe einspringt. Der behandelnde Arzt der Frau winkt ab, da die Op minimal war, in etwa einem Zahnarztbesuch zu vergleichen. Das ist dch lächerlich da ne Haushaltshilfe zu beantragen, da kommt man doch nicht mit durch... Finde das sehr sehr komisch. lg


keks79

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Antwort auf Beitrag von karimasmama

Entweder Urlaub nehmen oder halt als Haushaltshilfe, wenn es der Arzt verordnet. Anders ist es nicht möglich.


karimasmama

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Antwort auf Beitrag von keks79

ok Danke muss also der Arzt entscheiden ob Notwendigkeit bestand, naja eher.