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Rechtliche Frage, falls sich jemand auskennt

Rechtliche Frage, falls sich jemand auskennt

guinan

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Darf man Fotos von fremden Autos mit erkennbarem Kennzeichen im Internet einstellen (ohne Erlaubnis des Besitzers)? Ein Bekannter hatte eine etwas merkwürdige Panne mit einem ausgeborgten Auto. Er hat dies fotografiert und auf FB gestellt. Auf einem Foto ist die Nummerntafel perfekt zu erkennen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von guinan

Ich als Laie würde sagen Nein.


Mitglied inaktiv

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Als "Laie-in" würde ich das auch so denken, wobei es eigentlich nicht so schwer ist, ein Kennzeichen zu überdecken, wenn ich es ins Netz stellen wollen würde.


FamilyLove

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...


Littlecreek

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Nein - darf man nicht


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Hatte da was durcheinander geschmissen. Es verletzt die Persönlichkeitsrechte nicht. Deshalb darf man


FamilyLove

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Nein. Es ist doch sein Eigentum und es sind seine "Daten" oder...


Littlecreek

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Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet Landgericht Kassel Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 Leitsatz 1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen. 2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist. Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07). Quelle: Datenschutz eu Auf Fotorecht de ist das auch nochmal nachzulesen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

sorry, aber das ist nicht mehr aktuell was anderes wäre es, wenn da mehrere autos drauf sind, ist bei menschen ja genauso. werden einzelne menschen geknipst, braucht man eine erlaubnis, handelt es sich um eine massenveranstaltung, dann nicht. bei einzel-kfz kann ich mir das nicht vorstellen. derjenige, der unser auto bei FB gepostet hatte, mußte das wieder entfernen. verstoß gegen die privatsphäre. da könnte man auch gleich unsere adresse drunterschreiben.


guinan

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

OK, das ist etwas "handfestes". Ist zwar nicht das, was ich selbst vermutet habe, aber genau darum frage ich nach. Bevor ich irgendeinen Blödsinn aus reiner Vermutung loßschieße, möchte ich Klarheit.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von guinan

ruf doch einfach mal bei der polizei an und erkundige dich telefonisch. normal geben die schon auskunft. ich bin mir nicht sicher, ob das von 2007 noch aktuell ist. kann sein, muß aber nicht


Littlecreek

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Gibt's da was neueres?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von guinan

kennzeichen sollten immer unkenntlich gemacht werden hatten wir neulich erst ganz aktuell.. ausnahme: der Besitzer gibt seine erlaubnis


guinan

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Hast du einen Link zu diesem Thema? Ich habe im Netz unterschiedlichste Infos gefunden, leider nur aus Diskussionsfoern. Ich hätte gerne etwas "handfestes".


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von guinan

ähm schriftlich leider nicht, aber wir haben die aussage von der polizei. hmmm.... vielleicht ist das so ein gummi-paragraph.. die einen sagen so, die anderen so.


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von guinan

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache#Rechtslage_in_Deutschland


guinan

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Danke auch Dir. Dann werde ich mich auch noch anderweitig erkundigen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von guinan

hab jetzt bißchen gelesen. es kommt wohl drauf an, aus welchem grund das auto gepostet wurde im internet. bei uns war es so, daß jemand vermutete, daß wir fahrerflucht begangen hatten, was aber nicht stimmte, da zum zeitpunkt unser auto gar nicht hier im ort war, sondern mein sohn damit auf arbeit gefahren ist in einen anderen ort. es gab genug zeugen dafür, seine arbeitskollegen. also waren wir das nicht es war nur halt das selbe auto, die gleiche farbe.. da es ein aufruf war und zu melden bei der polizei, mußte derjenige das bild löschen oder das kennzeichen unkenntlich machen. er konnte zwar unser auto als "Beispielfoto" verwenden, aber so sah es aus, als ob wir das waren mit der fahrerflucht


guinan

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Hier geht es konkret darum mit Opas Auto im Schlamm stecken geblieben zu sein + Foto von Opas Auto mit perfekt erkennbarem Kennzeichen auf FB geteilt, zwar nur mit Freunden, das sind aber über 550. Was das etwas pikant macht, Opa hat vor kurzem seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren. Also anderes Thema, wie bei Euch.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von guinan

aber warum willst du das auf FB teilen?


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von guinan

Manche Leute haben halt einfach keinen Anstand. Man hätte ja das Nummernschild mit Schlamm beschmieren können um es unkenntlich zu machen. Vermutlich ist es nicht verboten die Bilder in einer "geschlossenen" Gruppe zu zeigen. Als immer die Autokorsos durch die Stadt waren während der WM hat man die Bilder auf der einen Onlinenachrichtenseite mit Nummernschild gesehen und auf der anderen waren die gleichen Bilder und Nummernschild unkenntlich gemacht.


guinan

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ich will nichts auf FB teilen! Falls es widerrechtlich ist, wollte ich den Enkel informieren, damit er die Fotos rausnimmt oder die Kennzeichen unkenntlich macht. Das wollte ich aber nur mit fundierten rechtlichen Infos (Links) machen.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von guinan

ah, ok. dann habe ich nicht richtig gelesen, oder dich falsch verstanden.