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Nochmal wg Erbe ablehnen und Frist!

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Nochmal wg Erbe ablehnen und Frist!

jeromes_mama

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Ich weiß das ja nur v Jeromes Vater! Ich habe kein Schreiben bekommen! Also wenn er mir nichts gesagt hätte,wüsste ich gar nicht,dass wir da etwas ablehnen müssen! Der Mann ist nun seit ein paar Wochen tot,ich habe aber keine genaues Infos!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Frist nach Kenntnisnahme, sprich nicht nach Tod, sondern von jetzt an, seit dem Du es weißt. Frag mich jetzt nicht in welchen Paragraphen das steht, das Thema ist schon zehn Jahre her.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

wir haben schreiben bekommen vom gericht und da srand frist drin, ansprechpatrner und, dass alle sorgeberechtigten kommen müssen mit ausweis.


Valerie1980

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Ich glaube die Frist liegt bei 6 Wochen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Valerie1980

Sobald du Kenntnis davon erlangst musst du zusehen, dass du ausschlägst, innerhalb 6 Wochen. Ich würde nicht warten bis das Gericht auf mich zukommt. Nachher bist du die Dumme und dein Sohn hat das Erbe an der Backe. Ruf bei einem Notar an, lass dich beraten, der macht die Erbausschlagung fertig, du unterschreibst für deinen Sohn und alles ist in BUtter. Das kostet dich um die 17 Euro.


Sakra

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6 wochen nach datumsstempel vom gerichtlichen schreiben. haben wir grade auch alles durch.