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Namensänderung

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Namensänderung

mrsbrightside

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Kind möchte seinen Namen bei der Eheschließung der Mutter und des Stiefvaters behalten, bzw einen Doppelnamen führen. Kind ist 6,5 Jahre. Würdet ihr das "erlauben" oder sagen, nein, du heißt wie wir (Mutter nimmt Familiennamen des Partners an)?


mamavonhier

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Antwort auf Beitrag von mrsbrightside

klar erlauben! den der neue ehemann, ist ja nicht der eigentliche vater....


engelchen260387

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Antwort auf Beitrag von mrsbrightside

Das Kind hat also den Namen des Vaters? Wenn ja würde ich ihm das erlauben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von engelchen260387

Nein, es ist der Familienname der Mutter. Leibliche Vater sieht das Kind maximal 2 mal im Jahr. Die Eltern waren auch nie verheiratet.


orry

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ups


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von mrsbrightside

soweit ich weiß dürfen Kinder keine Doppelnamen tragen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Doch, da es nicht der Vater des Kindes ist geht das. Nur das Kind UND die Mutter können keinen Doppelnamen tragen. Das ist der bisherige Kenntnisstand.


Jenny29

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Antwort auf Beitrag von mrsbrightside

Einen Doppelnamen kann das Kind leider nicht annehmen.Hatten den gleichen Fall.Die Begründung der Standesämter ist, dass dieses Kind dann bei eigener Eheschliessung irgendwann selbst keinen Zweitnamen annehmen kann weil drei Nachnamen nicht erlaubt sind.Weiß auch dass der Kindesvater (bei geteiltem Sorgerecht) der Namensänderung zustimmen muss und wenn er nicht möchte dass das Kind den Namen des Stiefvaters annimmt kannst du es nicht ändern lassen


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von mrsbrightside

ich würde es erlauben, unter der Voraussetzung dass man es rückgängig machen kann später wenn es das Kind nicht mehr will oder die Ehe geschieden wird. Mit Sicherheit muß der leibliche Vater auch zustimmen.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von mrsbrightside

Werden Kinder nicht ab einem bestimmten Alter eh selbst gefragt, ob sie den Namen annehmen wollen? Ich dächt, mir war so. Doppenname nur bei Kind finde ich jedoch blöd! Wie sieht es mit dem KV aus? Hat dieser das geteilte Sorgerecht? Dann bedarf es seiner Zustimmung! Und auch so, würd ich mir da was schriftliches geben lassen... man weiss heutzutage NIE, wie einem sowas ausgelegt werden kann. Und wenn dein Sohn seinen jetzigen Nachnamen behalten möchte, ist das doch völlig in Ordnung, oder?! Wo ist da das Problem?


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

der KV wird auf jeden Fall unterschreiben müssen. Man könnte auch eine Einbenennung machen mit der Zustimmung des KV, dann hättet ihr alle den Namen des neuen Mannes. Mein Sohn war damals dagegen und heißt Müller (Namen ausgedacht), mein Mann heißt Meyer. Kind groß: Müller Mann: Meyer Kind klein: Meyer ich: Meyer-Müller Wenn mein Großer älter ist, werde ich werde ich das Müller ablegen. aber so ist es ganz gut, so habe ich zu jedem Kind einen namentlichen Bezug.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mrsbrightside

Meine beiden Großen behielten den Namen ihres Vater und hießen dann eben anders als ich... ich wollte den neuen Namen (der ja mein alter war) und ich würde mein Kind nicht bequatschen oder gar zwingen. Ich würde übrigens in so einem Falle nicht den Namen eines Mannes annehmen. Da wäre mir das Kind wichtiger.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mrsbrightside

Warum darf Kind nicht Namen der Mutter behalten? Meine Jungs heißen wie der kV, ich und meine Tochter heißen wie mein jetziger Mann .... Wir fühlen uns deswegen nicht weniger und nicht mehr als Familie....