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Nachbarschaftsproblem!!!!

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Nachbarschaftsproblem!!!!

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gemeinschaftshof gibt es nicht dennoch irgendwelche verordnungen, daß man nicht alles zubauen darf???? der typ (ehemaliger besitzer meiner bruchbude) baut doch tatsächlich den letzten freien meter mit einem zaun zu! bis hoch an das überdach (gehört mit zu ihm, deshalb kann ich es auf meiner seite nicht abmachen). es ist auf dem hof DUNKEL darf er das? ich platze gleich! außerdem darf ich jetzt mit der mülltonne durch mein wohnzimmer gehen, denn durch das zubauen erreiche ich die tür nicht mehr ich will hier ausziehen..aber keiner will das schrotthaus kaufen


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Frag doch mal beim Bauamt nach, ich glube nicht das man das einfach so darf!


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der spinnt doch, sorry baut jedes jahr einen sichtschutz direkt auf die grundstücksgrenze (hof) und das bis zum dach


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direkt auf die grenze arf er nicht bauen . da gibts vorschriften wegen des mindestabstandes


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ich mache nachher ein bild, wenn er da weg ist zur not reiße ich das dach auf meiner seite ab man bekommt echt beklemmungen,wenn man RUNDERHUM mit über 2m hohen zäunen zugebaut ist..oben im überdach habe ich 2 gucklöcher


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glaube nicht das er das ohne weiteres darf . wend dich mal ans ordnungsamt oder die stadtverwaltung


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der bräuchte doch ne genehmigung oder?!


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weiß ich nicht wenn er fertig ist, knipse ich das mal


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is schwierig denk ich ob er darf oda nich.....wenns noch seine seite is darf er bestimmt.....is ja seins......direkt an der grenze weiß ich nich würde auch mal die stadtverwaltung fragen


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direkt AUF der grenze macht er das..und jedes jahr wirds mehr


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kurz gegoogelt wer-weiß-was: nach der Bayerischen Bauordnung ist es erlaubt, ohne Baugenehmigung eine sogenannte Grenzgarage direkt auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Diese Garage darf pro Grenze höchstens 8 m lang und durchschnittlich 3 m hoch sein. Ausserdem braucht man auch keine Baugenehmigung für die Errichtung von Mauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis 1,80 m. Eine Ausnahme besteht nur, wenn für eure Straße ein Bebauungsplan existiert. Dann müsste sich der Nachbar an evtl. Vorgaben und Beschränkungen darin halten. Ob es einen gibt, kannst du ganz einfach beim Bauamt erfragen.


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xxx


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hatte auch bei bayern schon was von 1,50m hoch gefunden naja..grenzgarage..ich bin rundherum zugebaut dann reiße ich SEIN dach auf meiner seite ab..sonst bekommt man doch depressionen! das ist ne mauer..ohne gucklöcher in der decke hätte ich ein gefängsnis auf dem hof kann jetzt nur noch nah oben rausgucken


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schon sch....! Da fühlt man sich sicher nicht wohl!


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eben sichtschutz kann ich ja verstehen..aber ich wurde hier rundherum mit einer massiven holzwand bis zum dach zugebaut das letzte stück von gerade ist ein zaunelement,was ganz oben ein paar ritze zum durchgucken hat macht depressiv