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Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

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Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

Kater Keks

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Ich hab jetzt die Unterlagen für die Aufnahme in den Schwimmverein bekommen (für den Lütten). Da ist unter anderem ein Blatt dabei, welche eine Einzugsermächtigung darstellt, um eben die Vereinsgebühr einziehen zu lassen. Ich will die aber nicht erteilen, beim Großen überweise ich das auch alleine. Muss ich das ausfüllen? Oder kann man das verweigern? Weiß das jemand?


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

musst du nicht, bei uns ist das so, das die rechnungszahler 12,00 euro im jahr mehr zahlen müssen, erkundige dich mal.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Müssen tust du gar nix...aber der Verein auch nicht. Wenn die das wollen und sonst das Kind nicht dem Verein beitreten darf... Nachfragen?!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Okay, dann frag ich heute Nachmittag mal....ich war nur so irritiert, da mein Großer bereits Mitglied ist und wir immer eine Jahresrechnung bekommen und dann überweisen. Gab es noch nie Probleme mit.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ach, es ist der GLEICHE Verein? Vielleicht haben die das zwischenzeitlich umgestellt?!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ja, es ist der gleiche Verein. Na ich werde mal nachfragen, wenn ich den anderen Schriebs abgebe.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Früher, also nach der guten ALTEN deutschen Rechtschreibung, wäre es noch der SELBE Verein. Aber ich vermute heute kannste es sagen wie Du willst


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Jap, wo du Recht hast... Der SELBE!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Du hast recht....ich geh mich in die Ecke stellen.....*schäm*