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Muss der Frauenarzt eine Überweisung ausstellen?

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Muss der Frauenarzt eine Überweisung ausstellen?

Reykjavik

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Hallo, Ich habe hier am Sonntag meine Situation mit der ungeplanten Schwangerschaft geschildert. Vielen Dank an dieser Stelle nochmal für all die Antworten. Nun war ich bei der Diakonie und nach einem ausführlichen und sehr hilfreichen Gespräch unter Abwägung aller Alternativen, hat sich mein Entschluss gefestigt, dass ich das Kind nicht bekommen kann. Mein Mann ist damit einverstanden. Nun benötige ich für den Eingriff jedoch eine Überweisung meines Frauenarztes. Dieser ist diesem Thema gegenüber jedoch sehr strikt gegenüber eingestellt, woraus er auch keinen Hehl macht. Weiß jemand, ob er mir die Überweisung dennoch ausstellen muss? Ansonsten stehe ich ohne Überweisung und ohne Arzt ziemlich im Regen. Vielen Dank


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Du kannst selbstbestimmend über deinen Körper walten. Wenn du das Kind nicht austragen möchtest und die entsprechenden Berstungsgespräche wahrgenommen hast, handelst du im erlaubten, gesetzlichen Rahmen. Ob du diese Überweisung benötigst, kannst du in der entsprechenden Klinik/Praxis erfragen, die den Abbruch durchführt. Den Arzt würde ich melden. Hat er damit ein Problem, ist es der falsche Beruf oder die falsche Fachrichtung für ihn.


Reykjavik

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Vielen Dank für die Antwort. Die Klinik benötigt die Überweisung, so viel weiß ich schon. Ob der Arzt sie mir verweigert, weiß ich nicht. Ich habe mit ihm noch nicht darüber gesprochen. Ich möchte nur nicht in die Situation kommen, mit ihm darüber zu sprechen und er verweigert es und ich weiß nicht mehr, was ich sagen soll. Ich bin gerade ohne hin sehr niedergeschlagen, da möchte ich Konflikte, Rechtfertigungen etc. Am besten von vornherein vermeiden. Daher würde ich gerne wissen, ob ich einen Anspruch darauf habe, oder ob es in seinem Ermessen liegt. Irgendwie finde ich zu dem Thema gerade nicht viel.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Das Überweisungsverfahren von Kassenärzten ist im Bundesmantelvertrag geregelt. Die Entscheidung, ob und weswegen überwiesen werden soll, liegt allein beim überweisenden Arzt. Und ganz ehrlich.....ich kann den Arzt sogar verstehen. Dennoch viel Kraft, Du wirst sie brauchen.


Reykjavik

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ja, verschiedene Ansichten zu dem Thema sind völlig legitim und ich hätte bis vor Corona nie gedacht, mich mal in dieser Lage zu sehen. Aber wenn ich keine Überweisung bekomme, kann der Eingriff nicht durchgeführt werden, was den freien Willen quasi nichtig macht und das macht mir gerade irgendwie Angst.


Port

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Frag in der Klinik nach, die den Abbruch machen soll. Die sagen Dir unter Umständen einen Arzt, bei dem Du bereitwillig die Überweisung bekommst. Die haben bestimmt einen Tipp, denn sie arbeiten ja ständig damit.


Port

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Deine Fragen kann ich nicht beantworten, aber ich würde auch in der Klinik anrufen, die den Abbruch vornehmen wird. Bei der Beratung warst Du schon? Wenn nicht, dann frag da nach, wie das jetzt läuft. Ich wünsche Dir die richtige Entscheidung und wirklich alles Gute!


Reykjavik

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Antwort auf Beitrag von Port

Danke für die Wünsche. Ja, ich weiß bereits, dass ich eine Überweisung vom behandelndenngyn benötige. Nur nicht , ob ich einen Anspruch darauf habe oder ob der Arzt das einfach entscheiden kann, nicht zu tun. Ich weiß, dass viele Ärzte diese Eingifffe selbst nicht tun. Das verstehe ich auch. Aber die Möglichkeit, ihm woanders vornehmen zu lassen, sollte einem dadurch ja eigentlich nicht genommen werden.


Phila83

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Du solltest ganz ganz dringend mit deiner Krankenkasse reden. Du brauchst nicht nur ne Überweisung, sondern auch ne Bescheinigung über die Kostenübernahme. Denn: auch wenn alle denken, wir in Dtl wären ach so liberal: ein Schwangerschaftsabbruch ist in Dtl immer eine Straftat, aber unter gewissen Voraussetzungen möglich. Ein nichtmedizinisch induzierter Abbruch, wie bei dir, wird NICHT von der KK getragen als generelle Leistung. Du kannst dich auf Kosten zwischen 600-1200€ gefasst machen. Evtl bietet es deine KK es als Zusatz oder Igel Leistung an, die du erstattet bekommst. Ich hatte einen medizinisch induzierten Abbruch in der 15.SSW. (Stille Geburt) Ich durfte mich durch das Wirrwarr kämpfen und bei Aufnahme in der Klinik wurde ich nur abgepumpt, wo denn die Kostenübernahmebescheinigung wäre.... Dann hat irgendein Pfosten gesehen, dass es medizinisch induziert war. Es wird dir medizinisch/ärztlich noch viel entgegen fliegen. Es macht auch nicht jede Klinik. Und auch nicht jeder Arzt, der gerade Dienst hat. Ich habe das selbst als Personal an mehreren Krankenhäusern erlebt und war wie gesagt selber in ähnlicher Lage. Was ich persönlich von einem nicht medizinisch induzierten Abbruch halte ist vollkommen irrelevant. Aber das SO mit der Sache verfahren wird, und Frauen, egal wie, IMMER eine Straftat begehen und es ihnen hart und härter gemacht wird, ist nicht richtig. In der Süddeutschen gab es letztens nen Artikel darüber.


Reykjavik

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Vielen Dank für deine Schilderungen. Ich habe bereits ähnliches von Frauen gehört und war auch schon medizinisch tätig... was da auch unter der Hand an Verurteilungen die Runde macht, ist eine Köasse für sich. Doch das kann ich nicht ändern. Ich habe bereits großes Glück in einem Landbzu Leben, in der es generell die Möglichkeit gibt. Wenn auch mit Hürden aber immer noch zugänglich. Die Klinik un der ich einen Termin habe, hat einen Arzt, der das selbst macht und auch direkt die Termine dazu annimmt und vegibt. Hier habe ich schon mal Glück. Und das mit der Kostenübernahme ist ärgerlich, aber daran soll es nicht scheitern. Ein Kind 18 Jahre lang angemessen zu versorgen, kostet weitaus mehr. Danke auch für den link


Phila83

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

https://sz-magazin.sueddeutsche.de/freie-radikale/teresa-buecker-abtreibung-schwangerschaft-89817


Reykjavik

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Und das mit deiner stillen Geburt tut mir sehr Leid...


Phila83

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Zusatz: Nein, dein Arzt ist NICHT verpflichtet, dir diese Überweisung auszustellen. Wie gesagt, man steht im Regen. Weder dein behandelnder Gyn, noch die nächste Klinik ist dazu verpflichtet. Es gibt zig Frauen in Dtl, die bisweilen bis zu 100km fahren müssen, um an eine "bereitwillige" Klinik oder Gyn oder beides zu kommen.


HHKatha

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Lass den administrativen Mist dir bloß nicht die Sicherheit nehmen, dass du eine freie Entscheidung hast, die für dich richtig sein muss. Die Überweisung zu beschaffen, das schaffst du irgendwie. Du bestimmst über deinen Körper und das ist gut so, egal mit welchem Ergebnis. Und einen Arzt, der dich in einer so schwierigen Situation nicht unterstützt, der hat, wie hier schon geschrieben wurde, echt den Beruf verfehlt. Der hat ein Problem, nicht du. Auch wenn du es jetzt ausbaden musst... Alles Gute!


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von HHKatha

Nicht unterstützt? Ich sehe es nicht als Unterstützung an, wenn ein Facharzt für Geburtshilfe eine Überweisung für eine Abtreibung ausstellt. Und ich wüsste nicht, was da das Problem des Arztes sein sollte.


Port

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Das ist mal wieder ein typisches Beispiel von Ignoranz und der Versuch einer Beeinflussung gegen Schwangerschaftsabbruch (und schlechtes Gewissen machen). Ein Gynäkologe ist eben NICHT nur ein Facharzt für Geburtshilfe. Wikipedia: Im engeren Sinne befasst sich die Gynäkologie mit den Erkrankungen der nicht schwangeren Frau im Gegensatz zu ihrem Teilgebiet, der Geburtshilfe (Obstetrik). Die Frauenheilkunde (in ihrem weiteren Sinne auch als Frauenmedizin bezeichnet) ist eines von etwa 30 Teilgebieten der Humanmedizin. Die Facharzt-Ausbildung erfolgt in Deutschland immer gemeinsam mit der Geburtshilfe. Zu den Aufgaben der Gynäkologie gehört auch die Behandlung von Erkrankungen der weiblichen Brust und die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen (Vorsorgemedizin; siehe auch Mammografie).


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Port

Ich wollte auch nicht sagen, dass der Arzt AUSSCHLIEßLICH für Geburtshilfe zuständig sei. Allerdings hat seine Berufsbeschreibung mit Abtreibungen eher nichts zu tun. Die Schwangerschaft stellt schließlich auch keine Erkrankung dar - egal wie frei man sich einen Abbruch wünscht.


Lovie

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Du machst es dir jetzt einfach: du rufst bei deinem Hausarzt an, sagst der Sprechstundenhilfe, dass du eine Überweisung für die Klinik, Gynäkologe, brauchst. Auf Nachfragen antwortest du, dass du das nicht am Telefon und auch nicht mit ihr besprechen möchtest und im Falle der Notwendigkeit einen sehr dringenden Termin mit dem Arzt möchtest. Und mach dich wegen der Kosten nicht scheu! Medizinisch induzierter Abbruch ist es auch dann, wenn du es psychisch nicht verkraften kannst, dieses Kind zu bekommen. Du kannst in diesem frühen stadium auch mit Tabletten abbrechen, aber du solltest wissen, dass du richtige wehen bekommen wirst und dann die Schwangerschaft höchstwahrscheinlich am Klo endet. Ob du das willst, musst du wissen. Aber, es erspart dir einen Eingriff (und ist auch günstiger, falls du doch selber zahlen musst).


Reykjavik

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Vielen Dank für die Ratschläge. Der Hausarztt gab mir die Auskunft, dass er mich nicht untersuchen könne und so nur eine üw an den Gynäkologen ausstellen kann. Also das fällt weg. Da ich bereits einen natürlichen Abgang in der 10. Woche Zuhause im Badezimmer erlebt habe, möchte ich die Tabletten nicht. Mit der Kostwnübernahme stehe ichbbereits in Kontakt mit der KK. Das geht auch, wenn das Einkommen zu gering ist, was bei mir nur Zeit wohl der Fall ist.


memory

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Also, wenn die Klinik den Eingriff vornimmt und du da schon einen Termin in der Gyn hast, dann brauchst du eine Einweisung. Wenn du noch nicht in der Klinik warst , und dort alles zu klären, dann eine Überweisung ...die kann dir auch dein Hausarzt ausstellen , wenn du zu dem einen besseren Draht hast. Theoretisch: ist jeder Arzt nach der Berufsordnung verpflichtet, dem Wunsch eines Patienten nach einer Überweisung nachzukommen. Wenn er eine Überweisung verweigert, kann er wegen des Verstoßes gegen die Berufsordnung bei der Ärztekammer angezeigt werden.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Wenn du das so willst, dann muss er die Ausstellen. Was er davon hält ist völlig egal. Alles gute!!!


JanneKiese

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Antwort auf Beitrag von Reykjavik

Ich weiß, das war dieses Mal nicht deine Frage und ich habe ja schon sehr vieles dazu geschrieben....! Ich möchte es dir dennoch nochmal schreiben, weil ich meine zwischen deinen Zeilen noch viel Unsicherheit rauszulesen...! Du schreibst, du "kannst" das Kind jetzt nicht bekommen..., wenn du es dennoch auch nur ein kleines bisschen willst, solltest du das tun, denn es gibt IMMER einen Weg. (Ausnahme wären gesundheitliche Probleme, aber die hast du ja nicht ...) Auch aus dem "mein Mann" ist einverstanden, höre ich raus, dass du dir vielleicht wünschen würdest, er wäre es nicht. Da erinnere ich mich an deinen Ursprungspost, bei dem du dir einfach auch ganz viel Gedanken um ihn gemacht hast...! Auch, dass du gar nicht die Diskussion mit deinem Arzt führen magst, zeigt, dass dir die Entscheidung alles andere als leicht fällt. All das sind Punkte, die dich wirklich nochmal drüber nachdenken lassen sollten, in aller RUHE. Denn nicht nur ein weiteres Kind kann eine Beziehung etc. kaputt machen, auch eine Abtreibung, die damit zusammenhängenden Schuldgefühle oder auch Schuldzuweisungen können das.


Yaraline

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Antwort auf Beitrag von JanneKiese

@JanneKiese Ich sehe das ähnlich wie du... es klingt nach einem Hilferuf.. liebe Ap, denk doch bitte nochmal ganz in Ruhe über dein Vorhaben nach... ich kenne dich nicht, aber ich habe das Gefühl, dass dein Herz das Baby lieber behalten möchte, und du im Moment nur rational handelst