Mitglied inaktiv
ist es wirklich so, dass der unterhaltsverpflichtete Elternteil den Unterhalt wegen dem höheren Kindergeld kürzen darf? Viele Grüße
soweit ich weiß, nicht, denn eigentlich wurde ja auch der unterhalt erhöht, bei mir z.b. von 281 auf 317. die erhöhung des KG um 20 wird dann abgerechnet, also 10 euro dem KV oder der KM, je nachdem, gutgeschrieben.
also laut düsseldorfer tabelle ab 2010.
ich wußte gar nicht, dass der Unterhalt erhöht wurde und nun grübele ich, wie ich es dem Vater beibringen soll und ob überhaupt- er zahlt regelmäßig- ganz freiwillig- ohne dass es vom Jugendamt berrechnet wurde.
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