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Mietrecht Kündigungsrecht kennt sich jemand aus?

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Mietrecht Kündigungsrecht kennt sich jemand aus?

Sternschnuppe2004

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Folgendes Problem. Meine Oma ist Samstag verstorben. Meine Mama wollte die Wohnung zum 1.6 kündigen . Jetzt sagt der Vermieter sie muss die Kündigungsfrist von 3 monaten einhalten. Stimmt das ? Es ist doch ein sterbefall keiner kann doch wissen das er in 3 monaten stirbt. Wäre über hilfe dankbar


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

Ja, das stimmt leider. Es ist gesetzlich im BGB geregelt, da deine Mutter als Erbin automatisch in den Mietvertrag eintritt. Einzige Ausnahme ist, wenn sie das Erbe ausschlägt....dann kann ihr das alles egal sein.


fiveyears

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

so viel ich weiß stimmt das. Suche einen Nachmieter.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von fiveyears

Hallo, ja das stimmt so. Die Erben müssen für die Miete eintreten. LG leaelk


Jessilou

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

Erst mal mein Beileid! Schau mal hier! Alles Gute


Jessilou

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Antwort auf Beitrag von Jessilou

ups, link vergessen http://dejure.org/gesetze/BGB/580.html


mamavonhier

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

Leider gilt auch meist in diesen Fällen die 3 Monatsfrist! Es sei denn, der Vermieter lenkt ein!


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

http://www.bestattungsplanung.de/bestattung/todesfall/mietvertrag-bei-todesfall.html Gruß


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

ich hatte mich gestern schon gewundert, wie schnell ihr aus der Mietwohnung raus seid, wenn die Oma erst am WE verstorben ist Ja klar, 3 Monate sind normal. Nachmieter muss der Vermieter aber nicht unbedingt akzeptieren.


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Woher soll sie das geld holen meine oma hat das von ihrer kleiben rente bezahlt.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

ja, es stimmt. der erbe tritt anstelle des mieters in mietvertrag und muss daher kündigungsfrist einhalten


Fru

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Zum 1.6. wird ganz sicher nicht gehen, ich vermute aber mal, das man ein Sonderkündigungsrecht hat, so wie in den Links hier beschrieben....Vier Wochen klingen auch realistisch...irgendwo muß man ja auch daran denken, das der Vermieter ja nun auch nur ein Mensch ist und sicher auf die Miete angewiesen sein wird...


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von Fru

1 miete ok aber 3 das haben wir nicht das waren 1500 euro.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

Dann kann man sie dafür nicht ranholen. Aber als Erbe muss sie zahlen.


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Es gibt ein erbe es ist grad mal das geld fur die beerdigung da.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

man kann ja nicht nur das negative ausschlagen und das positive nehmen... Nebenbei muß Sternschnuppe dann auch ausschlagen und alle anderen Verwandten; Kinder; Enkelkinder und Kindesenkelonkeltantenkinder ebenfalls


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

Ja, aber sie muss beim Nachlassgericht das Erbe ausschlagen! Sonst ist sie weiterhin Erbe und muss für alles was an Kosten noch kommt, oder für bestehende Schulden, aufkommen!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Fru

Ja, aber wenn kein Erbe da ist......