Sternschnuppe2004
Folgendes Problem. Meine Oma ist Samstag verstorben. Meine Mama wollte die Wohnung zum 1.6 kündigen . Jetzt sagt der Vermieter sie muss die Kündigungsfrist von 3 monaten einhalten. Stimmt das ? Es ist doch ein sterbefall keiner kann doch wissen das er in 3 monaten stirbt. Wäre über hilfe dankbar
Ja, das stimmt leider. Es ist gesetzlich im BGB geregelt, da deine Mutter als Erbin automatisch in den Mietvertrag eintritt. Einzige Ausnahme ist, wenn sie das Erbe ausschlägt....dann kann ihr das alles egal sein.
so viel ich weiß stimmt das. Suche einen Nachmieter.
Hallo, ja das stimmt so. Die Erben müssen für die Miete eintreten. LG leaelk
Erst mal mein Beileid! Schau mal hier! Alles Gute
ups, link vergessen http://dejure.org/gesetze/BGB/580.html
Leider gilt auch meist in diesen Fällen die 3 Monatsfrist! Es sei denn, der Vermieter lenkt ein!
http://www.bestattungsplanung.de/bestattung/todesfall/mietvertrag-bei-todesfall.html Gruß
ich hatte mich gestern schon gewundert, wie schnell ihr aus der Mietwohnung raus seid, wenn die Oma erst am WE verstorben ist
Ja klar, 3 Monate sind normal. Nachmieter muss der Vermieter aber nicht unbedingt akzeptieren.
Woher soll sie das geld holen meine oma hat das von ihrer kleiben rente bezahlt.
ja, es stimmt. der erbe tritt anstelle des mieters in mietvertrag und muss daher kündigungsfrist einhalten
Zum 1.6. wird ganz sicher nicht gehen, ich vermute aber mal, das man ein Sonderkündigungsrecht hat, so wie in den Links hier beschrieben....Vier Wochen klingen auch realistisch...irgendwo muß man ja auch daran denken, das der Vermieter ja nun auch nur ein Mensch ist und sicher auf die Miete angewiesen sein wird...
1 miete ok aber 3 das haben wir nicht das waren 1500 euro.
Dann kann man sie dafür nicht ranholen. Aber als Erbe muss sie zahlen.
Es gibt ein erbe es ist grad mal das geld fur die beerdigung da.
man kann ja nicht nur das negative ausschlagen und das positive nehmen... Nebenbei muß Sternschnuppe dann auch ausschlagen und alle anderen Verwandten; Kinder; Enkelkinder und Kindesenkelonkeltantenkinder ebenfalls
Ja, aber sie muss beim Nachlassgericht das Erbe ausschlagen! Sonst ist sie weiterhin Erbe und muss für alles was an Kosten noch kommt, oder für bestehende Schulden, aufkommen!
Ja, aber wenn kein Erbe da ist......
...
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