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Levitra

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wie das bei Gratisgewinnspielen ist?? Also wenn ein ALG2 Empfänger bei einem Gewinnspiel für bspw. ein Auto mitmacht (Postkarte ausfüllen und weg) und dieses dann gewinnt, dürfte er das dann behalten?


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von Levitra

klar. aber es wird angerechnet... und da man ein auto vermutlich nicht essen kann und es auch keine miete bezahlt...


Levitra

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Antwort auf Beitrag von Susi0103

Quasi müsste er es verkaufen und bekommt bis das Geld aufgebraucht ist keine Leistungen mehr?


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von Levitra

Er muss es angeben, verkaufen und dann von diesem Geld erst mal auskommen.


taram

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Antwort auf Beitrag von Levitra

so siehts aus


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von Levitra

schlimmer - so weit ich weiß (!) muss er es verkaufen und das amt rechnet aus, wie lange das geld reichen muss, ehe er wieder leistungen bekommt (also er muss mit seinem geld auf alg-II Niveau leben)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Levitra

Soweit ich weiß,muß das angegeben werden. Das ist ja in dem Sinn Einkommen bzw. geldwerter Vorteil. Oder das ganze wird dann dem Vermögen zugerechnet und dadurch würde man dann aus H4 rausfallen,wenn du z.B ein Auto für 20000 € gewinnst! lg


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von Levitra

wäre ja schön blöd, wenn der die gewinnkarte mit seinem namen ausfüllen würde.


taram

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

Nun gut, das würde doch eigentlich fast niemand, zumindest das Amt nicht mitbekommen, dass ich ein Auto gewonnen habe.


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von taram

sch**** er dich an Taram....