Elternforum Rund ums Baby

mensch, da ist man arbeiten und

mensch, da ist man arbeiten und

Narni@

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dann geht hier die Post ab.na zurück lesen werde ich wohl erst morgen.


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Antwort auf Beitrag von Narni@

Sag mal, hast du etwa schon wieder vergessen, dass du eigentlich ein kleines Baby daheim hast?


MAMAundPAPA2013

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Sie verwechselt sich selbst manchmal mit Tabaluga


Narni@

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Kenn ich beide nicht. Und ich arbeite stundenweise als Zimmermädchen hier im hotel.aber nur am Wochenende . Heute war mein 1. Arbeitstag. Auf die kids passt dann mein mann auf. Der kann das.


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Ich denk dein Mann ist Pfleger ? Da muss man auch am Wochenende ran und da wechselt mal ein Dienst.


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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Das ist ja jedesmal das Lustige, wenn sie ihre vorigen Lügen vergessen hat... Meistens erfindet sie dann eine sehr lahme Ausrede obendrauf, aber das rausreden klappt leider trotzdem nie, sondern macht es meist NOCH lustiger. Ich erinnere mich, wie sie mal ein Kind von 12 vergessen hat, dann war es eben flugs die vom Mann als Baby mit in die Ehe gebrachte Tochter, die man nur deshalb vergessen hat aufzuzählen, weil es nicht die eigene war...


Narni@

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Ja.aber ich heh ja nur Stunden weise.alles geregelt. Ich bon ja aich in Elternzeit.


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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Vor allem sollte doch eine Freundin im Hotel anfangen, und nicht sie - für sie fragte sie jedenfalls nach Kündigungsfristen von einem nicht vertraglich geregelten 450 Euro Job...


desire

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nein das ist nicht dumm das ist nur sparsam behirnt.....


Narni@

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Lern endlich mal lesen.


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Und wie alt ist dein baby? Und lohnt sich das ? Bin auch in Elternzeit bei uns würde sich das nicht lohnen .


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Antwort auf Beitrag von Narni@

Du lügst einfach nur grottenschlecht! als frisch Angestellte darfst du das gar nicht!


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Narni@

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Fast 6 Monate. Ich geh für 150 € arbeiten.


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Antwort auf Beitrag von Narni@

vor drei Wochen war dein erfundenes Baby erst vier Monate alt!


Narni@

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Du brauchst nur zurück lesen.


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Antwort auf Beitrag von Narni@

Eben...


Narni@

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Na dannach das auch. Ich


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Da darfst du doch gar nicht arbeiten?!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Oder ich verwechsle dich gerade.......


Helena83

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

hat man als Zimmermädchen nichts zu tun oder warum hast du Zeit hier zu antworten


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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Du verwechselst sie mit ihrem alten Nick Tabaluga - auch mit diesen affigen Klammeraffen geschrieben... Im Endeffekt ist es aber ohnehin glatt gelogen, dass sie aktuell einen neuen Job angefangen hat UND in Elternzeit ist, das geht technisch gar nicht...


TheTruth

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Doch, meine Schwägerin macht das auch gerade. Kind 5 Monate, Elternzeit, Mini-Job.


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Antwort auf Beitrag von TheTruth

Aber sie ist bestimmt nicht frisch angestellt, oder? Meines Wissens nach bedarf es nämlich einer ganz bestimmten Mindestbeschäftigungsdauer als Voraussetzung...


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Antwort auf Beitrag von TheTruth

Meiner Schwester wurde gesagt, sie dürfe im erstem Jahr nicht arbeiten. Auch kein Mini-Job. Ihrer Freundin wurde das nicht gesagt, trotz nachfragen. Also jedes Amt bzw. hier sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter scheint es verschieden zu handhaben


TheTruth

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Also sie arbeitet stundenweise an einem Kiosk. Da hat sie vorher noch nie gearbeitet, falls Du das meinst. Sie arbeitete in einem Büro als Sekretärin.


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Antwort auf Beitrag von TheTruth

Hmm, hab sicherheitshalber nochmal geguckt. Die Regelung betrifft tatsächlich eine andere Art von Beschäftigung, nämlich die Teilzeit. Mein Fehler, gebe ich zu. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Werner beim Alter ihres erfundenen Babys gelogen hat...


TheTruth

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Natürlich ist die Geschichte gelogen.


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Mind 8 Wochen nach der geburt absolutes beschäftigungsverbot, bei Frühgeburt oder auch Mehrlingen 12 Wochen. Schimpft sich Mutterschutz Innerhalb der Elternzeit ansonsten gibt es zumindestens nach dem Mutterschutz kein Beschäftigungsverbot. Verdienst wird halt auf das Elterngeld angerechnet wenn man dieses bezieht, ansonsten darf man - egal was - bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Wenn Elterngeld ausgelaufen, ist die verdiensthöhe egal. Für alle welche das Elterngeld splitten, also es sich über 2 Jahre auszahlen lassen, ist auch im 2ten Jahr des Elterngeldes der verdienst egal - nur die 30 Std sind eben maßgeblich. Ist auch einerlei ob Minijob oder Teilzeit, beides ist zulässig. Mutterschutz und Elternzeit also bitte trennen - sind völlig verschiedene Dinge.


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Während des Mutterschutzes nicht arbeiten, eigentlich klar. Mh. Wie gesagt, meiner Schwester wurde gesagt, während ihrer Elternzeit und der Beziehung von Elterngeld dürfe sie das erste Jahr nicht arbeiten. Von einer Anrechnung auf das Elterngeld wurde nicht gesprochen, das jedoch war meiner Schwester klar. Im zweiten Jahr dürfe sie auf Mini-Job Basis arbeiten. Ihrer Freundin wurde das nicht so erzählt(ca. 1 Jahr später), sondern so wie du es erklärt hast. Hach ja, manchmal blickt in diesem Bürokratendschungel keiner durch.


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Vielleicht dachte der "Berater" sie meine Vollzeit. das darf sie nämlich wirklich nicht.


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Weiß ich nicht, ob die Dame das dachte. Wenn dem so wäre, rät man aber eigentlich nicht dringend von einem Mini-Job ab?! Aber, das lief vor 2 Jahren alles erst an, vielleicht hatte die Dame auch einfach nur Angst, was verkehrtes zu raten. Ändert sich doch alles, gerade in der Anfangsphase. Eigentlich auch hinfällig, jetzt ist ihre Elternzeit fast vorbei und Kind kommt in die KiTa.