Mitglied inaktiv
(Weitergabe der( E-Mail Adresse): Grundsätzlich gilt nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgendes: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat (§ 4 BDSG). Sie müssen daher grundsätzlich der Weitergabe Ihrer Adresse zustimmen. Ohne Ihre Zustimmung ist die Weitergabe nicht zulässig, sofern nicht das Gesetz die Weitergabe ohne Zustimmung erlaubt.
ich weis
ich weis
Die letzten 10 Beiträge
- Kurze Nachfrage: Besteht ein allgemeine Nachfrage nach Baby-Fotosessions?
- Wir verlosen 20 dm-Gutscheine - nutze deine Chance!
- Ich hätte eine Frage zur Nub Theorie
- Was macht ihr gegen den Blues, wenn das Kind verreist ist?
- Nächte mit 22 monate- dringend hilfe
- Seine Mutter küsst mein Baby auf den Mund
- Jede Stunde Stuhlgang während Infusion normal?
- Was habt ihr im Wochenbett gegessen?
- Große Sorgen um Verhalten und Entwicklung meines Babys
- Kopfüber klappt nicht- bitte Erfahrungen