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Loni1975

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Hallo, hatte es drüben bei den KIGAKids schon gepostet, aber da ist nichts los im Moment, also vielleicht weiß einer von euch noch Rat? Hallo, hatte letzte Woche schon einmal geschrieben, weil ich Bescheid für die Anmeldung meiner Tochter zur Schule für 2014 bekommen habe. Wie ich schon geschrieben habe, ersetzt meine Tochter das "R" durch ein"H". So, gestern waren wir bei der Kinderärztin und sie hat uns dann, nach einem erfolgreich bestandenen Hörtest ein Rezept für den Logopäden mitgegeben. Wir haben nächste Woche Donnerstag den ersten Termin. Nun hat meine KIÄ auf dem Rezept "Erstbehandlung" (stimmt ja auch) und außerdem " außerhalb des Regelfalls" angekreuzt.....lt Telefonat mit der Logopädin ist das letzte Kreuz falsch, aber wenn ich google und das nicht alles missverstehe, doch richtig? könnt ihr mir helfen? was stand auf eurem Rezept? müsste sonst noch ein neues Rezept beantragen....lg


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Loni1975

Das bedeutet nur, soweit ich weiß, dass die Logopädin sich das Kind ansieht, plant wieviele Sitzungen und die KK das dann genehmigen muss. Das ist ein üblicher Vorgang. Die Logopädin wird 10 Sitzungen beantragen, das muss genehmigt werden, danach braucht sie noch mal 10, der KiArzt schreibt wieder ein Rezept und das muss ggf. noch mal genehmigt werden.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Loni1975

Das bedeutet "schwerer Fall" quasi also ausgeprägt und ich nehme an, das hat was mit der Dauer der Verordnung zu tun.


Loni1975

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Antwort auf Beitrag von mf4

okay, dann hat die Logopädin ja wahrscheinlich recht, und unsere KIÄ hat es falsch angekreuzt.....es geht ja bei meiner Tochter nur um den eine Buchstaben "R". Und das Rezept hab ich jetzt erst bekommen, obwohl ich letztes Jahr schon darauf hingewiesen habe...aber da meinte sie immer, das kann sich ncoh verwachsen, das hab ich auch häufig im Internet noch nachgelesen...also, so wirklich "schlimm" kann ja der Fall nicht sein. Werde mal morgen anrufen, ob sie einfach ein Kreuz falsch gesetzt hat...


raton

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Antwort auf Beitrag von Loni1975

Ertes Rezept ist immer Erstverordnung. Außerhalb es Regelsfalles triit dann ein, wenn die Verordnungsmenge überschritten wird, aber noch Behandlungsbedarf besteht. Weiß jetzt aber nicht wieviel Regelfall-Behandlungen bei Logopädie eingetragen sind. Nach einer 3-Monats-Pause automatisch wieder Erstverordnung.


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Loni1975

ich habe eben nachgelesen: Nach einer normalen Behandlung (Ergotherapie, Logopädie) macht man eigentlich nach den geplanten Stunden (z.B. 20) eine Pause von einigen Monaten. Muss das Kind innerhalb dieser Pause noch mal eine Therapie haben (und nicht nach Ablauf der Pause) ist es ein Fall "außerhalb des Regelfalls"- also ist das Kreuz falsch, da es bei Deinem Kind die Erstverordnung sein muss.


Loni1975

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

also bei meiner Tochter ist es definitiv die Erstverordnung. Wir hatten bisher nichts, also keine Ergo, keine Logopädie. Mein Mann meinte schon, dass es evtl. deswegen so ausgestellt wurde, weil das Defizit halt nicht bei einer U-untersuchung festgestellt wurde, sondern weil ich außerhalb der U zu ihr hin bin und um ein Rezept gebeten habe? das wurde mir aber auch von der Erzieherin geraten und selbst unsere Ärztin meinte ja noch, dass man rein theoretisch noch bis Herbst warten könnte, aber wenn wir es so wollen, auch jetzt schon professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden kann, weil es tatsächlich mittlerweile schon sehr lange anhält (1Jahr)....


mf4

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Antwort auf Beitrag von Loni1975

okay also außerhalb hieße es, wenn es Nachschlag gibt, mehr als üblich


Loni1975

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Antwort auf Beitrag von mf4

achja, gerade nochmal gegoogelt, aber ganz ehrlich, ich bin für diese Fachliteratur entweder zu müde oder zu dumm....warum kann das nicht in ganz normalen deutsch geschrieben werden....???


mf4

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Antwort auf Beitrag von Loni1975

weil Patienten auch nicht alles verstehen sollen


Loni1975

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Antwort auf Beitrag von mf4

ja, da steckt wahrscheinlich Absicht hinter :-) ein Schelm, der böses dabei denkt......


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von mf4

Zuerst gibt es eine Erstverordnung mit z.B. 10 Std. danach nochmal ein Block mit z.B. 10 Std. , sollte danach nochmal ein Block mit 10 Std.. gebraucht werden, ist es eine Verordnung außerhalb des Regelfall und die KK muss entscheiden ob es nochmal übernommen wird.


Loni1975

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

also, ist doch das Kreuz im Rezept falsch, da Erstverordnung ? lg