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Johanna3

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http://www.stern.de/digital/online/bgh-urteil-beleidigungen-muessen-aus-foren-entfernt-werden-585699.html Ich kann mir vorstellen, dass einige sich zu dem Thema gerne näher informieren wollen..


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Von mir aus könnenballe Beiträge entfernt werden nachdem sie gelesen wurden.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Ist jetzt nicht gerade DIE Neuigkeit. Wurde hier schon oft genug praktiziert. Der Artikel ist von 2007... Aber die liebe Kerstin beispielsweise wird sich hüten sich zu beschweren, denn nach ca. 12 Sperrungen könne es passieren dass sie genau so schnell weg ist wie die Beiträge. Die Seitenbetreiber haben ja mehr als deutlich gemacht dass sie (und ihre Vasallen) hier nicht sonderlich gerne gesehen ist (sind).


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Es ging mir auch nicht darum, den Inhalt als neu zu präsentieren. Ich setze hier noch einen weiteren: http://www.aufrecht.de/news-und-beitraege/beleidigungen-im-internet-was-ist-zu-tun.html Theoretisch KÖNNTE eine Person die im Internet beleidigt wurde eine Widergutmachung einfordern.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Du meinst eine KLEINE Wiedergutmachung, sofern eine Anzeige gemacht wurde, die Polizei SCHNELL genug ist und die IP-Adresse vom Provider fordert, bevor sie gelöscht wird und dann die beleidigende Person ausfindig gemacht werden kann?


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Von der Größenordnung habe ich nichts geschrieben. Zu dem Rest: ja. Bleibt ja jedem selbst überlassen, ob er im Falle der (Online)Beleidigung Anzeige erstattet. Zügig zu reagieren wäre da sicher nicht verkehrt.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

http://www.rund-ums-baby.de/forum/beitrag.htm?id=4738945&suche2=99+999&seite=1


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Warum du hier diesen Thread verlinkt hast, verstehe ich nicht hormoni.


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Ja der thread passt hier nicht dazu hat nix mit beleidigen zu tun.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Meines Wissens nach ( ich lasse mich gerne eines Besseren belehren) Ist der Tatbestand einer Beleidigung nicht gegeben, wenn ich sage oder schreibe " ich finde / in meinen Augen " bist du bescheuert oder doof . als wenn ich sage " du blöde Kuh "


Johanna3

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Antwort auf diesen Beitrag

Doch, auch dabei handelt es sich um Beleidigungen. Ein "ich finde", "in meinen Augen" oder "m.E." mindert nicht die Aussage der folgenden Worte.