Elternforum Rund ums Baby

@Kürmeline wegen Taxifahrten

@Kürmeline wegen Taxifahrten

Allison_Cameron

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Ach ja, Du hast von nichts ne Ahnung, aber dafür viel davon! Wenn Du mit dem Taxi befördert werden möchtest (ständig), brauchst Du eine Pflegestufe. Ich weiss nicht, wie Du es machst, dass Du nach jedem Arztbesuch mit dem Taxi fahren kannst, aber da stimmt irgendwas nicht! *grübel* Wenn Du z.B. vom KH nach Hause möchtest, kannst Du natürlich mit Transportschein nach Hause gebracht werden, allerdings zahlt die KK das nur einmal, genau wie Fahrt zur Reha usw....NICHT ständig! Ich fahre z.B. sehr viele Krebspatienten, allerdings haben die eine Pflegestufe.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Dann lag ich ja nicht falsch. Haben vor Kurzem erst ein Anschreiben bekommen, unter welchen Vorraussetzungen eine kostenfreie Fahrt gewährt wird. Da stand ausdrücklich drin, erst ab Pflegestufe 2.


Krümeline

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

ich hab nicht von mir gesprochen. die betreffende person hat eine pflegestufe, diese ist aber nicht unbedingt notwendig. wenn du chronisch krank oder mind. 60% gebehindert bist oder mind 1x pro quartal wegen einer krankheit zum doc mußt ,kannst du einen transportschein bekommen.


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von Krümeline

"oder mind 1x pro quartal wegen einer krankheit zum doc mußt ,kannst du einen transportschein bekommen." Ich muss einmal im Quartal wegen meiner Schilddrüse zum Doc und bekomme dafür sicherlich keinen Transportschein


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Ach du weißt doch wie sie ist. Große klappe aber von nichts Ahnung


LouisApril05

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Also mein Opa hat einen Transportschein auch bei Pflegestufe1 bekommen. Er muste regelmäßig zu Chemo


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von LouisApril05

Das zählt aber unter chronisch krank. Bei der AP ging es um die Eltern, die nicht gut zu Fuss waren.


Zero

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Antwort auf Beitrag von LouisApril05

nachgefragt werden, ob sie die Fahrten übernehmen oder man selbst zahlen muß. Sagt die KK nein, muß man die Fahrt(en) selbst bezahlen - sagt sie ja, muß ein Trabnsportschein vorgelegt der nachgereicht werden. Bei 2. muß man die Fahrt erst selbst zahlen und sich das Geld von der KK wiederholen. So ist es bei meinem Mann (auch Taxifahrer).


mf4

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Ich habe mich das auch gefragt... so lange man laufen kann und öff. Verkehrsmittel benutzen bekommt man nicht mal eben ein Taxi.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von mf4

Und wenn man eine Schwester hat die damit rumstrunzt was sie sich alles leisten kann,laufend angeblich in Urlaub fährt, nur ein paar mal in der Woche arbeitet und dann noch hier behauptet dass sie sich ja schließlich noch um die behinderte Schwester kümmern muss....Wieso fährt die dann nicht?


mf4

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

1 mal im Quartal zum Do und man bekommt ein Taxi Ich weine grad, ich war mit den Krücken zu Fuß und Öffis unterwegs und dabei hätte ich AC bestellen können.


Krümeline

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Antwort auf Beitrag von mf4

du kannst die gesetze gerne bei google nachlesen. auch auf den seiten der kk steht genügend dazu.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ihr T5 ist in Wahrheit ein Up, und da passen sie dann nicht beide rein... Oder sie zockt gerne ab Oder sie labert, um des labern Willens Genau weiß man bei der Frau sowieso nur, dass das meiste, was von ihr kommt, nur heiße Luft ist.